PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe

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15.10.2025 / 00:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN. PAUL Tech AG Mannheim, Deutschland (die "Emittentin")

gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt

in Bezug auf ihre EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025 (ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU) (die "Schuldverschreibungen") Mannheim, 14. Oktober 2025

Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") zu beschließen.

Die Abstimmung ohne Versammlung (die "Abstimmung") soll Anpassungen des Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen beschließen (die "Änderungen").

Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die "Aufforderung zur Stimmabgabe") näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der Schuldverschreibungen (jeder für sich ein "Gläubiger") wird empfohlen, Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.

Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend als ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022 wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 3.571.000 im Eigenbestand.

Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.

Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September 2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht weiterverfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.

Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Schuldverschreibungen schaffen werden.

Vorgeschlagene Änderungen Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.

Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen wirksam:

Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 verschieben.

Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich).

Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich) auf 9,00 % p.a. erhöht.

Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 5. November 2025 (der "Abstimmungszeitraum").

Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu diesem Zweck ernannt wurde (die "Abstimmungsleiterin").

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten, sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht. Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025 (der "Ablauf der Anmeldefrist") zu erfolgen hat.

Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die Abstimmungsleiterin senden.

Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen, die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur Stimmabgabe dargelegt.

Erwarteter Zeitplan Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe ändern.

Ereignis Datum und Uhrzeit (Alle Zeiten sind Frankfurter Zeit) Veröffentlichungsdatum Beginn der Voraussichtlich am 16. Oktober 2025 Abstimmungsverfahren; Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger. Anmeldefrist Die Gläubigermüssen sich bis 30. Oktober 2025, 23:59 Uhr zum Ablauf der Anmeldefrist bei (Frankfurter Zeit) der Abstimmungsleiterin registrieren und einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk übermitteln, wobei es auf den Zugang bei der Abstimmungsleiterin ankommt, um an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen zu können. Beginn des Abstimmungszeitraums Beginn des 3. November 2025, 00:00 Uhr Abstimmungszeitraums, in dem (Frankfurter Zeit) die Gläubiger Stimmen unmittelbar im eigenen Namen, über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin vor dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. Ende des Abstimmungszeitraums Ende des Abstimmungszeitraums, 5. November 2025, 24:00 Uhr in dem die Gläubiger Stimmen (Frankfurter Zeit) (Ablauf des unmittelbar im eigenen Namen, Tages) über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin nach dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. Bekanntgabe der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung Erwartetes Datum der So schnell wie möglich am 6. Veröffentlichung der Ergebnisse November 2025 mittels mittels Pressemitteilung. Pressemitteilung und voraussichtlich Erwartetes Datum der am 10. November 2025 (Frankfurter Veröffentlichung der Ergebnisse Zeit) im Bundesanzeiger. der Abstimmung ohne Versammlung im Bundesanzeiger. Ende der gesetzlichen Widerspruchsfrist Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Zwei Wochen nach der Gläubiger nach dem SchVG Veröffentlichung der Ergebnisse im berechtigt ist, einen Bundesanzeiger. Widerspruch gegen das Ergebnis der Abstimmung zu erheben. Ende der gesetzlichen Anfechtungsfrist Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Einen Monat nach der Gläubiger nach dem SchVG zur Veröffentlichung der Ergebnisse im Anfechtung des Beschlusses Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist berechtigt ist. wird voraussichtlich am 10. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ablauf des Tages) ablaufen. Beschluss-Wirksamkeitstag Das Datum an dem die Änderungen Die Emittentin wird die Umsetzung der Anleihebedingungen nach § des Beschlusses so schnell wie 21 SchVG wirksam werden. praktisch möglich nach dem Ende gesetzlichen Anfechtungsfrist veranlassen, vorausgesetzt, dass keine Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Abstimmung ohne Versammlung oder Änderungen der Anleihebedingungen eingeleitet wurden oder, wenn Anfechtungsverfahren eingeleitet wurden, nach Beendigung des Verfahrens. Bekanntgabe der Wirksamkeit der Änderungen der Anleihebedingungen Das Datum an dem die So schnell wie praktisch möglich Wirksamkeit der Änderungen der nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag. Anleihebedingungen von der Emittentin bekanntgegeben wird.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an:

Lewisfield Deutschland GmbH Danziger Straße 64 10435 Berlin Deutschland E-Mail: info@lewisfield.de Zu Händen: Marc Speidel

Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden:

Notarin Dr. Christiane Mühe Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare Taunusanlage 17 60325 Frankfurt am Main Germany Fax: +49 69 7079 685 55 Email: PAULTech@fm-notare.com Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:

PAUL Tech AG Theodor-Heuss-Anlage 12 68165 Mannheim Deutschland E-Mail: ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLUSS Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

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Quelle: dpa-Afx