ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
^ EQS Stimmrechtsmitteilung: ZEAL Network SE ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
16.09.2026 / 14:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Am 16. September 2026 erhielten wir die folgende Mitteilung von Herrn Oliver Jaster:
Im Rahmen einer Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von Herrn Oliver Jaster vom 2. September 2026 ist mitgeteilt worden, dass die von der aequitas trust GmbH & Co. KG und der aequitas GmbH (zusammen die 'Mitteilenden Unternehmen') gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechte bzgl. der ZEAL Network SE 36,32 % betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der ZEAL Network SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten haben.
Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network SE hiermit gemäß § 43 Absatz 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
a) Der Erwerb von Stimmrechten an der ZEAL Network SE beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der ZEAL Network SE werden strategische Ziele verfolgt.
b) Sollte sich die Möglichkeit zum Erwerb oder zur anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte an der ZEAL Network SE ergeben, beabsichtigen die Mitteilenden Unternehmen, diese zu prüfen und, wenn die Mitteilenden Unternehmen im Rahmen der Prüfung zu einem positiven Ergebnis gelangen, wahrzunehmen.
c) Die Aktien an der ZEAL Network SE werden den Mitteilenden Unternehmen über ihre Tochterunternehmen sowie aufgrund einer Stimmpoolingvereinbarung zwischen Tochterunternehmen der Mitteilenden Unternehmen und anderen, ebenfalls von Herrn Oliver Jaster kontrollierten Gesellschaften in erheblichem Umfang zugerechnet. Die Mitteilenden Unternehmen streben an, dass die Parteien der Stimmpoolingvereinbarung im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer insgesamt an der ZEAL Network SE gehaltenen Beteiligung angemessen ist. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE wird nicht angestrebt.
d) Die Mitteilenden Unternehmen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen durch die Mitteilenden Unternehmen beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Im Rahmen dieser konzerninternen Umstrukturierung wurden keine Mittel für den Erwerb von Stimmrechten aufgewendet.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: ZEAL Network SE Straßenbahnring 11 20251 Hamburg Deutschland Internet: www.zealnetwork.de LEI Code: 391200EIRBXU4TUMMQ46
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Quelle: dpa-Afx