BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Frühere Eon
Das Unternehmen habe sich verpflichtet, Ex-Kunden zu entschädigen, die seit Ende März 2024 länger als gesetzlich vorgeschrieben auf die Schlussrechnung warten müssen. Um die Entschädigung zu erhalten, müssten Betroffene aktiv werden und ein Formular im Internet (eon.de/verbraucheranfragen) ausfüllen.
Schlussrechnung nach sechs Wochen: gesetzlich festgelegt
"Seit Jahren beschweren sich fortwährend Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, dass Eon nach einem Anbieterwechsel die Stromschlussrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen übermittelt. Dabei ist diese Frist gesetzlich festgelegt", erklärte der Verband. Die Verbraucherschützer gehen für die Vergangenheit von einer mittleren dreistelligen Zahl von Betroffenen aus.
Entschädigung sollen zum einen Kundinnen und Kunden mit verspäteter Rechnung erhalten, deren Vertrag im Zeitraum 20. März 2024 bis einschließlich 30. April 2026 endete. Weist die Schlussrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben von 500 Euro oder weniger aus, soll es 15 Euro geben. Haben die Kunden am Ende mehr als 500 Euro Guthaben, soll es 30 Euro geben. Die Regelungen sollen auch für die Zukunft gelten bei einem Vertragsende ab dem 1. Mai.
Eon nennt Entschädigung "Kulanzbonus"
Eon Energie Deutschland sprach von "Einzelfällen" und nannte die Entschädigung "Kulanzbonus". "Insgesamt ist nur ein Bruchteil der Kundinnen und Kunden betroffen", betonte das Unternehmen in einer Stellungnahme. Das Unternehmen verwies auf die Mitwirkungspflicht der regionalen Netzbetreiber bei der Erstellung der Schlussrechnungen. "Wir als Energievertrieb können ohne Zählerstände, Gerätestammdaten zum Zähler und Messentgelte keine fristgerechte Schlussrechnung erstellen", hieß es.
Eon Energie Deutschland gehört zum Eon-Konzern und ist einer der größten Stromversorger Deutschlands. Insgesamt beliefern alle Eon-Vertriebsgesellschaften zusammen in Deutschland rund 11,3 Millionen Kundinnen und Kunden mit Strom./tob/DP/jha
Quelle: dpa-Afx