Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge kündigen können, sofern die Widerrufsbelehrung im Vertrag Fehler enthielt. Die Sparkasse Nürnberg wurde dazu verurteilt, einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 rückabzuwickeln. Die Grundsatzentscheidung vom Dienstag hat Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse um den Widerruf von Altverträgen.