START: Die neuen Verordnungen gelten in Hamburg ab vergangenen Freitag, in Berlin, Niedersachsen und Thüringen gelten sie seit Sonntag. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein treten sie voraussichtlich am Montag in Kraft. In Mecklenburg-Vorpommern soll darüber noch entschieden werden.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Der eigene Haushalt darf sich noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder gelten meist nicht als Ausnahme.

Abweichend von dieser Regel sollen in Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen werden, in Berlin Kinder von Alleinerziehenden und in Nordrhein-Westfalen zu betreuende Kinder. Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.

SCHULEN UND KITAS: Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen.

Abweichungen gibt es in Rheinland-Pfalz und Hessen. Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt. Auch Hamburger Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen. Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas ab 18. Januar wieder öffnen, sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen erlauben. In Berlin soll ab Montag schrittweise der Präsenz- und Wechselunterricht starten.

Bremen setzt die Schulpflicht aus und lässt die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kitas und Schulen bis zur 6. Klasse grundsätzlich geöffnet bleiben, sofern Eltern ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können. Die Abschlussklassen sollen von Montag an wieder zur Schule gehen können.

HOTSPOTS: In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.

Baden-Württemberg plant derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden. Thüringen will eine entsprechende Empfehlung geben.

dpa-AFX