Damit erhielten die Länder "die Möglichkeit, die förderfähigen Gebiete durch eigene Festlegung zu bestimmen", heißt es in einem Reuters am Donnerstag vorliegenden Schreiben von Finanz-Staatssekretär Johannes Geismann an seine Kollegen in den Länderfinanzbehörden. Um eine Förderung von Luxuswohnungen zu vermeiden, würden die Steuervorteile auf Neubauten beschränkt, deren Bau nicht mehr als 2000 Euro pro Quadratmeter koste.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesbauministerium hatten den Ländern vorgeschlagen, den privaten Neubau durch Sonderabschreibungen in Höhe von jeweils zehn Prozent im ersten und zweiten Jahr der Herstellung und neun Prozent im dritten Jahr zu begünstigen. Zusammen mit der linearen Abschreibung von zwei Prozent könnten in den ersten drei Jahren 35 Prozent der Kosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Aus der Regierung hieß es, angestrebt werde eine rasche Einigung mit den Ländern.

Die Förderung soll aber nur für Neubauten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zufolge wären das unter anderem Gebiete, in denen die Mietpreisbremse oder auch Kappungsgrenzen gelten. Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf höchsten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kappungsgrenzen setzen ein Limit für Erhöhungen bei laufenden Mietverträgen: Die Miete darf dann nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen, keinesfalls aber die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte im Herbst erklärt, in Deutschland müssten jährlich mindestens 350.000 Wohnungen neugebaut werden, um der auch durch Flüchtlinge steigenden Nachfrage Herr zu werden. Die Wirtschaft beziffert den Neubaubedarf auf jährlich 400.000 Wohnungen. Im vorigen Jahr wurden etwa 260.000 Wohnungen fertiggestellt.

Reuters