Nach den Plänen der Bundesregierung soll der seit 1995 erhobene Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr für rund 90 Prozent der Steuerzahler (33,7 Millionen Personen) entfallen und einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine maximale Entlastung von 933 Euro im Jahr bringen. Die jährlichen Staatseinnahmen durch den Soli sinken damit von knapp 21 Milliarden auf unter elf Milliarden Euro. Die übrigen zehn Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, das sind 3,7 Millionen Personen, werden von der Zahlung des Soli nur teilweise oder gar nicht entlastet. Konkret heißt das, wer als Alleinstehender ein Bruttojahresgehalt von etwa 73000 bis 109000 Euro hat (entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61717 bis 96410 Euro) zahlt einen reduzierten Soli, wer mehr verdient, das sind etwa 900000 Personen, zahlt weiterhin den vollen Satz von 5,5 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.

Zu den 3,7 Millionen kommen laut IW Köln noch etwa 2,2 Millionen Personen hinzu, die 2021 zwar keinen Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer mehr zahlen müssen, die Sonderabgabe aber auf Kapitalerträge weiterhin zu entrichten hätten. Beispiel: Ein Rentner, der monatlich 2300 Euro bezieht, muss auf diesen Betrag zwar keinen Solidaritätszuschlag entrichten. Sollte er jedoch seine Rente mittels Zinsen und Dividenden aufbessern, werden hier bei jährlichen Erlösen oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro für Alleinstehende (1602 Euro für Zusammenveranlagte) Kapitalertragsteuern und auf diese wiederum der Solidaritätszuschlag fällig.

57 Prozent der Soli-Einnahmen kommen 2021 von Unternehmen


Hinzu kommen nach Berechnungen der Kölner mehr als 500000 Unternehmen, die den Soli unverändert auf die Körperschaftsteuer zu zahlen haben. Der Unternehmenssektor wird damit laut IW mit 57 Prozent deutlich mehr als die Hälfte der für 2021 erwarteten Soli-Einnahmen beisteuern. Bislang liegt der Anteil der Betriebe bei weniger als einem Drittel. Zu den Unternehmen zählt das Institut bei dieser Berechnung auch selbstständige Ein-Personen-Betriebe, die im oberen Einkommensteuerbereich angesiedelt sind.

Keine Entlastung vom Soli werden 13,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige erfahren. Der Grund: Sie haben - als Alleinstehender - maximal rund 17000 Euro Bruttojahresgehalt (entspricht 14530 Euro zu versteuerndem Einkommen) und zahlen auch bislang schon keinen Solidaritätszuschlag.