€uro am Sonntag: Viele Pensionskassen stecken in der Krise. Einige haben schon künftige Ansprüche oder sogar laufende Renten gekürzt. Was raten Sie betroffenen Kunden?
Stefan Oecking: Sie sollten ihren Arbeitgeber umgehend über die Kürzungen informieren, falls er nicht von selbst auf Sie zukommt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ihre Verluste ausgleichen. Falls sie bereits Rente erhalten, muss er diese sofort aufstocken, ansonsten ab Rentenbeginn.
Also ist es Panikmache, wenn es immer wieder heißt, dass Millionen von Betriebsrenten gefährdet seien?
Klares Ja.
Gibt es tatsächlich kein Schlupfloch für den Arbeitgeber?
Wenn er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, könnte er - je nach Vertragsgestaltung - mit Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Gewerkschaft über eine Leistungsreduzierung verhandeln. Einigt man sich nicht, müsste letztlich das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Das ist aber die absolute Ausnahme.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber irgendwann pleitegeht?
Bislang war dann der Arbeitnehmer der Dumme. Das hat sich durch eine Gesetzesreform kürzlich geändert. Ab dem Jahr 2022 springt der Pensions-Sicherungs- Verein ...
... der bislang nur für klassische Betriebsrenten zuständig ist ...
... auch bei Zusagen von Pensionskassen ein. Bei Insolvenzen bis zum kommenden Jahr gibt es Übergangsregeln.
Was gilt für Selbstständige in Pensionskassen?
Sie müssen Kürzungen weiterhin selber tragen.