Die derzeit auch politisch umstrittene - Beitragspflicht für Betriebsrentner wird damit nicht infrage gestellt. Vielmehr bestätigte das Gericht diese Pflicht im Grundsatz (Az. 1 BvR 100/15,
1 BvR 249/15).

Nach einer früheren Schätzung des Sozialverbands VdK sind von dem Urteil womöglich mehr als 100 000 Rentner betroffen. Sie sollten von ihrer Kranken- und Pflegekasse umgehend eine Neuberechnung und Erstattung für die vergangenen vier Jahre verlangen. Denn die Verjährungsfrist von vier Jahren wird exakt nach Kalendertagen berechnet. Wichtig ist, dass die Zahlungen zur Altersabsicherung aus eigener Tasche und nicht aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden. Dabei ist gleich, ob das Geld zum Beispiel an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktversicherung geflossen ist.