Zunächst werde eine Anhörung am Amtsgericht angesetzt, dann werde das Verfahren an den Strafgerichtshof überwiesen. Johnsons Sprecher war zunächst nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Ein privater Kläger hatte Johnson beschuldigt, fälschlicherweise angegeben zu haben, Großbritannien zahle wöchentlich 350 Millionen Pfund an die EU. Dieser Betrag war ein zentraler Punkt der Kampagne des Brexit-Lagers vor dem Referendum im Jahr 2016, bei dem eine knappe Mehrheit der Briten für ein Ausscheiden aus der Europäischen Union stimmte. Johnsons Anwälte hatten die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen. Der frühere Außenminister und Ex-Bürgermeister von London habe sich lediglich im Rahmen einer politischen Kampagne und nicht als Amtsträger geäußert.

Johnson kandidiert um die Nachfolge von May, die in der vergangenen Woche ihren Rücktritt angekündigt hat. Ihr war nicht gelungen, ihren mit der EU ausgehandelten Brexit-Vertrag durchs Parlament zu bringen.

rtr