Die Bundesregierung dürfte durch ein neu verabschiedetes Gesetz ETF-Investoren in der Zukunft unter bestimmten Umständen zum Verkauf ihrer Bestände zwingen. Das müssen Sie jetzt wissen.
Die gesetzliche Rente wird später einmal definitiv nicht ausreichen – das wird mehr und mehr Deutschen bewusst. Während viele deshalb auf ETFs zur Altersvorsorge setzen, könnte die Bundesregierung diese Bestrebungen nun massiv sabotieren.
Bundesregierung zwingt ETF-Investoren zum Verkauf
Denn ab dem 1. Juli ersetzt laut der neuen Gesetzgebung die Grundsicherung das bisherige Bürgergeld, was einige Änderungen mit sich bringt – vor allem für ETF-Investoren.
Denn ab sofort soll man seine ETFs oberhalb eines extrem niedrigen Freibetrags abstoßen müssen, um Grundsicherung zu erhalten. Das gilt auch, wenn die Positionen im Minus sind, und eine Karenzzeit gibt es nicht. Die neuen Freibeträge lauten (gestaffelt nach Alter):
Bis 20 Jahre: 5.000 Euro
Von 21 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
Zwischen 41 und 50 Jahre: 12.500 Euro
Ab 51 Jahre: 15.000 Euro
Schlechte Nachrichten für ETF-Investoren
Dass diese Summen keineswegs ausreichen dürften, um im Alter seine Rente an den eigenen Lebensstandard anzugleichen, dürfte klar sein. Dementsprechend ist das neue Gesetz ein schwerer Schlag für ETF-Sparer, die möglicherweise eines Tages in eine längere Arbeitslosigkeit geraten.
Immerhin positiv: Arbeitslosengeld I ist von dieser Änderung nicht betroffen. Hier können Sparer ihre ETFs behalten.
Das sollten ETF-Investoren jetzt tun
Angesichts dieser Gesetzesänderung sollten ETF-Investoren möglichst auch einen entsprechenden Notgroschen vorhalten, um im Falle einer längeren Erwerbslosigkeit nicht in die Verlegenheit kommen zu müssen, ihre Anteile zu verkaufen.
Ihren Notgroschen können Sie am besten bei diesen Tagesgeldern parken.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine ETFs verkaufen, wenn ich Arbeitslosengeld beantrage?
Nein, Arbeitslosengeld I wird unabhängig vom eigenen Vermögen ausbezahlt, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt.
Muss ich meine ETFs für die Beantragung von Grundsicherung verkaufen?
Ja, wer ab dem 1. Juli 2026 Grundsicherung (vormals Bürgergeld) erhalten will, muss seine ETFs oberhalb eines geringen Freibetrags verkaufen.
Wird Bürgergeld abgeschafft?
Ja, laut den Beschlüssen der Regierung wird Bürgergeld ab dem 1. Juli 2026 durch die Grundsicherung ersetzt.