Stiftung Warentest lobt den günstigen FTSE Global All Cap – warnt aber auch vor möglichen Steuerfolgen. Was Anleger wissen müssen.

Der neue Vanguard FTSE Global All Cap ETF hat eine Auszeichnung bekommen: Stiftung Warentest hat den Fonds analysiert und als „1. Wahl“ für einen marktbreiten Weltaktien-ETF eingestuft. Für viele Anleger ist ein Wechsel aber trotzdem nicht sinnvoll, warnen die Tester.

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Was der neue Vanguard-ETF anders macht

Der Fonds bildet den FTSE Global All Cap Index ab. Anders als klassische Weltindizes umfasst dieser neben Aktien aus Industrie- und Schwellenländern auch sehr kleine Unternehmen. Der Index zählte laut Stiftung Warentest gut 10.100 Titel. Im ETF selbst waren Ende August allerdings rund 6.400 Aktien enthalten: Vanguard bildet den Index nicht zwingend vollständig nach, sondern nutzt eine Auswahl der Titel.

Das ist bei sehr breiten Indizes nicht ungewöhnlich. Stiftung Warentest verweist darauf, dass selbst große, etablierte Fonds auf breite Indizes nur einen Teil der enthaltenen Aktien halten. Die zusätzlichen Kleinstunternehmen erhöhen zwar die theoretische Marktabdeckung, verändern das Portfolio insgesamt aber nur wenig. Außerdem können besonders kleine Aktien weniger liquide sein und höhere Handelskosten verursachen.

Auch gegenüber dem bereits verbreiteten Vanguard FTSE All-World sind die Unterschiede auf Portfolioebene laut Test gering. Der All-World enthält keine Small Caps, deckt aber Industrie- und Schwellenländer ab. Beim neuen All-Cap sind die USA- und Top-10-Gewichte dem Test zufolge ähnlich. 

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Warum Warentest den ETF empfiehlt

Die Empfehlung beruht vor allem auf der Kombination aus sehr niedrigen laufenden Kosten von 0,07 Prozent und einer außergewöhnlich breiten Abdeckung: Der ETF bündelt Industrie- und Schwellenländer sowie Unternehmen von Mega-Caps bis hin zu sehr kleinen Firmen in einem Fonds. Er folgt dabei der Marktkapitalisierung und setzt somit nicht eigenständig auf bestimmte Länder oder Branchen. 

Dass Vanguard den Index per Sampling abbildet und nicht jede einzelne Aktie hält, wertet Warentest nicht als entscheidenden Mangel: Die Streuung bleibt breit, während die kleinsten zusätzlichen Titel nur wenig zur gesamten Marktabdeckung beitragen.

VFP-VFGACUE DLA (WKN: A42B1M)

Der mögliche Steuerhaken liegt beim Verkauf

Doch die Tester warnen Anleger davor, wegen des neuen Angebots ihre bisherigen ETF-Anteile zu verkaufen. Wer Anteile mit Gewinn veräußert, realisiert steuerpflichtige Kapitalerträge. Die Steuer wird grundsätzlich beim Verkauf fällig – der Betrag steht danach nicht mehr für den langfristigen Zinseszinseffekt zur Verfügung.

Für steuerlich als Aktienfonds eingestufte Fonds gilt in Deutschland grundsätzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Anteil fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an; Kirchensteuer, noch verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung und bereits berücksichtigte Vorabpauschalen können das Ergebnis verändern. Ohne Kirchensteuer und ohne freien Pauschbetrag entspricht das überschlägig rund 18,5 Prozent des realisierten Gewinns. Die konkrete Abrechnung hängt vom Einzelfall ab. 

Beispiel: Bei 5.000 Euro Kursgewinn wären – stark vereinfacht, ohne Kirchensteuer und ohne noch verfügbaren Pauschbetrag – 70 Prozent beziehungsweise 3.500 Euro steuerpflichtig. Darauf gerechnet ergäben sich rund 923 Euro Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag.

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Fazit: Neue Sparraten statt steuerpflichtigem Umtausch

Der Vanguard FTSE Global All Cap ist eine günstige und sehr breit angelegte Möglichkeit, einen globalen Aktienbaustein aufzubauen. Seine besonders hohe Zahl an Indexmitgliedern macht ihn aber nicht automatisch überlegen. Für viele Anleger dürfte der Unterschied zu einem bestehenden FTSE-All-World- oder ACWI-ETF kaum entscheidend sein.

Wer den neuen Fonds passend findet, kann künftige Sparraten dorthin lenken und vorhandene Anteile liegen lassen. So lässt sich ein Wechsel vermeiden, der allein wegen geringfügig breiterer Streuung einen steuerpflichtigen Verkauf auslösen könnte. Vor einer Umschichtung sollten Anleger daher den tatsächlichen steuerpflichtigen Gewinn, mögliche Freibeträge und ihre langfristige Anlagestrategie prüfen.

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Häufige Fragen

Muss ich meinen bisherigen ETF verkaufen, um in den neuen Vanguard-ETF zu investieren?

Nein. Wer den neuen Fonds passend findet, kann künftige Sparraten dorthin lenken und bestehende ETF-Anteile behalten. Ein Verkauf ist nicht nötig, nur weil ein neuer ETF etwas breiter streut oder geringfügig günstiger ist.

Wann entsteht der Steuerhaken beim Wechsel?

Er entsteht, wenn man bisherige Anteile mit Gewinn verkauft: Dann wird der Gewinn steuerlich realisiert. Bei einem Aktienfonds sind grundsätzlich 30 Prozent der Erträge teilfreigestellt; auf den verbleibenden steuerpflichtigen Anteil können Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Freibeträge, Verluste, Kirchensteuer und bereits versteuerte Vorabpauschalen beeinflussen die tatsächliche Abrechnung.

Ist der neue Vanguard-ETF selbst steuerlich nachteilig?

Nicht grundsätzlich. Der mögliche Steuerabzug hängt vor allem davon ab, ob und mit welchem Gewinn man bestehende Anteile verkauft – nicht allein davon, dass man den neuen ETF kauft. Auch bei ihm können bei Wertzuwachs Vorabpauschalen anfallen; die Depotbank berücksichtigt sie später beim Verkauf.