Krankenkassen müssen ihre Mitglieder künftig nicht mehr darüber informieren, wenn sie die Beiträge erhöhen. Was das für Versicherte bedeutet.

Die Regierung hat ein rund 19 Milliarden Euro schweres Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf die Rampe gebracht. Dabei hat sie auch etwas gestrichen, was Versicherungen freuen dürfte - aber Versicherte eher nicht. Es geht um die Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen.

Das heißt: Wenn Ihre Krankenkasse ab sofort den Zusatzbeitrag erhöht, muss sie Sie darüber nicht mehr informieren – weder per Brief noch digital.

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Keine Infos mehr zu erhöhten Beiträgen: Warum das Versicherte kosten kann

Bisher war die Sache klar geregelt: Erhöhte eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, verschickte sie einen Brief – mit dem neuen Satz, einem Vergleich zum Kassendurchschnitt und dem ausdrücklichen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht erlaubt es Versicherten, die Kasse ohne die sonst geltende Mindestbindung von zwölf Monaten sofort zu wechseln. Aber: Der Wechselantrag muss spätestens bis zum Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Kasse den Beitrag anhebt. Wer nicht informiert wird, verpasst möglicherweise diese Frist.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, warnt deshalb: „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt." Ohne klare Informationspflicht könnten Versicherte nach einer Beitragserhöhung nicht mehr rechtzeitig reagieren und die Kasse wechseln.

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Weiterführende Links

Keine Infos mehr beim Zusatzbeitrag: Was Versicherte tun können

Mehrere gesetzliche Krankenkassen betonen, sie wollten ihre Mitglieder auch ohne gesetzlichen Zwang weiter informieren. Die AOK Bayern und andere Kassen versichern, bei Beitragsänderungen Online-Informationsangebote, Newsletter und Mitgliederzeitschriften zu nutzen.

Versicherte sollten sich aber nicht darauf verlassen, automatisch informiert zu werden. So schützen Sie sich:

1. Gehaltsabrechnung prüfen: Wer als Arbeitnehmer mehr Beiträge zahlt, sieht es am gesunkenen Nettobetrag.

2. Kassen-Website und Newsletter abonnieren: Viele Kassen kommunizieren Änderungen digital.

3. Vergleichsportale nutzen: Seiten wie Krankenkassen.de oder Check24 vergleichen laufend die aktuellen Zusatzbeitragssätze.

4. Sonderkündigungsrecht im Blick behalten: Das Recht besteht weiterhin – aber nur, wenn Sie die Erhöhung rechtzeitig bemerken. Ein Wechselantrag muss im Monat der Erhöhung gestellt werden.

5. Wer ohnehin länger als zwölf Monate bei seiner Kasse ist, kann jederzeit – also unabhängig von einer Beitragserhöhung – zu einer günstigeren Kasse wechseln.

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Häufige Fragen

Muss ich jetzt selbst aktiv werden, um zu erfahren, ob meine Kasse teurer wird?

Ja – zumindest können Sie sich nicht mehr darauf verlassen, automatisch informiert zu werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Newsletter seiner Kasse abonnieren, regelmäßig die Kassen-Website prüfen oder einen der großen Vergleichsdienste im Blick behalten. Auch ein Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung hilft: Steigt der Kassenabzug, hat die Kasse still und leise erhöht.

Kann ich meine Krankenkasse trotzdem noch wechseln, wenn sie die Beiträge erhöht?

Ja, das Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen. Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag anhebt, können Sie fristlos kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln – ohne die sonst übliche Mindestbindung von zwölf Monaten. Der Haken: Sie müssen den Wechselantrag noch im selben Monat stellen, in dem die Erhöhung in Kraft tritt. Wer die Änderung verpasst, verliert dieses Zeitfenster. Wer ohnehin schon länger als ein Jahr bei seiner Kasse ist, kann jederzeit wechseln – ganz unabhängig von Beitragserhöhungen.

Werden die Beiträge jetzt wirklich steigen – oder ist das nur eine Vorsichtsmaßnahme?

Eine Garantie, dass alle Kassen auf Erhöhungen verzichten, gibt es nicht. Das neue Sparpaket soll zwar eine Finanzlücke von rund 19 Milliarden Euro schließen und Beitragssteigerungen verhindern – doch die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Kasse selbst fest. Erste Kassen haben bereits angekündigt, zum 1. August teurer zu werden. Experten gehen davon aus, dass weitere folgen werden, sobald der politische Druck nachlässt.