Für viele Aktionäre ist es ein Ärgernis: Die Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer. Jetzt soll alles besser werden. Von Stefan Rullkötter

Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Die Erstattungsverfahren sind häufig aufwendig und teuer, so dass viele betroffene Anleger darauf verzichten.

Die EU-Kommission hat deshalb am 12. Juni einen Vorschlag zur leichteren und schnelleren Erstattung grenzüberschreitender Quellensteuern vorgelegt. Sie will damit allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, Entlastungsverfahren „an der Quelle“ einzuführen, die eine Doppelbesteuerung von vornherein ausschließen. "Dieser lang erwartete Vorschlag wird dazu beitragen, die Probleme bei der Doppelbesteuerung von Dividenden zu reduzieren", sagt Christiane Hölz, Geschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). 

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Der Vorschlag sieht allerdings auch vor, dass die neuen Quellensteuer- Erstattungsverfahren zwingend über die Banken abzuwickeln sind. Derzeit sind diese in vielen EU-Ländern auch direkt bei den nationalen Finanzbehörden möglich. „Wenn dies dazu führt, dass Anleger mit Gebühren belastet werden, bleibt eine große Hürde bestehen“, warnt  Hölz,,Derzeit müssten Aktionäre, die einen Erstattungsantrag über die Intermediärenkette abwickeln, mit rund 100 Euro oder mehr pro Erstattungsantrag rechnen. Dieser Betrag übersteigt aber häufig die zurückzufordernde Steuer. „Wir fordern daher eine Befreiung von der Verpflichtung, die Erstattungsanträge über diese Kette abzuwickeln, wenn die Steuerbeträge 5000 Euro nicht übersteigen“, so Christiane Hölz.

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