Nur Zerstörung durch punktuelle Ereignisse wie Brände, Fluten oder Explosionen könnten ein Grund dafür sein, verkündete die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Christina Stresemann, am Freitag in Karlsruhe.

Sie gab damit einer GmbH Recht, der drei Etagen eines baufälligen Parkhauses in Augsburg gehören. Die anderen Eigentümer hatten wegen Mängeln beim Brandschutz mehrheitlich ein Nutzungsverbot für das gesamte Parkhaus beschlossen. Mit einer Klage dagegen war die GmbH bisher vor Gerichten gescheitert. Die Revision vor dem BGH hatte nun Erfolg. Hohe Sanierungskosten seien kein Argument, sagte Stresemann.

dpa-AFX