Am 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorge-Depot die Riester-Förderung. Dadurch gibt es viele Verbesserungen. Vorschnell handeln sollte aber niemand
Dieser Artikel erschien zuerst im Wirtschaftmagazin €uro, Ausgabe 09/2026. Sie können das komplette Heft hier als E-Paper kaufen.
Mit dem Altersvorsorge-Depot (AVD) will die Regierung die Altersvorsorge revolutionieren. Mehr Aktien und höhere Renditechancen — so lautet das Versprechen. Kein Wunder, dass viele Riester-Sparer nun darüber nachdenken, ihren Vertrag aufzulösen und in das neue System zu wechseln.
Doch hier lohnt ein zweiter Blick. Viele ältere Riester-Verträge sind besser als ihr Ruf. Sie enthalten Garantien und Vertragsmerkmale, die heute nicht mehr angeboten werden und die mit einem Wechsel verloren gehen. 10 Gründe, über die Sie nachdenken sollten.
Renteneintritt, Rentenfaktor, Beitragsgarantie
1. Renteneintritt bereits ab 60 möglich
Das Gesetz setzt 65 als frühestmöglichen Renteneintritt für das AVD fest. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, kann aus einem Riester-Vertrag je nach Abschlussdatum und Vertragsbedingungen bereits ab 60 beziehungsweise 62 Jahren Leistungen beziehen.
2. Attraktiver Höchstrechnungszins
Für Riester-Renten, die 2002 oder 2003 abgeschlossen wurden, gilt ein Höchstrechnungszins (HRZ) von 3,25 Prozent. Heute beträgt er nur noch 1,0 Prozent. Der HRZ beeinflusst, wie viel Kapital der Versicherer vorhalten muss, um die garantierte Leistung zu Rentenbeginn zu finanzieren. Das hat Konsequenzen für die Rendite von Anlegern.
Ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, ein Versicherer muss in 25 Jahren eine garantierte Ablaufleistung von 100.000 Euro bereitstellen. Bei einem HRZ von 3,25 Prozent beträgt der rechnerische Kapitalbedarf: 100.000 Euro ÷ 1,032525 = 44.952 Euro. Bei einem HRZ von 1,0 Prozent beträgt der Kapitalbedarf: 100.000 Euro ÷ 1,0125 = 77.977 Euro.
Um dieselbe garantierte Leistung zu finanzieren, muss beim alten HRZ weniger für die Garantie reserviert werden. So ergibt sich die Möglichkeit, mehr in chancenreiche Anlagen zu investieren, und das erhöht bei fondsgebundenen Riester-Verträgen die Renditechancen.
3. Höherer garantierter Rentenfaktor
Viele ältere Tarife enthalten einen bereits bei Vertragsabschluss garantierten Rentenfaktor. Der legt fest, wie hoch die lebenslange Monatsrente je 10.000 Euro angespartem Kapital mindestens ausfällt. Lag der garantierte Rentenfaktor vor 25 Jahren bei vielen Verträgen noch bei rund 40, ist er heute auf ca. 25 gesunken.
Der Unterschied: Bei einem Vertragsguthaben von 100.000 Euro erhält ein Kunde bei einem garantierten Rentenfaktor von 40 mindestens 400 Euro Monatsrente. Liegt er nur bei 25 Euro, ergäbe sich bei gleichem Kapital nur eine garantierte Monatsrente von 250 Euro Monatsrente. Unterschied: 1.800 Euro jährlich — lebenslang.
4. Beitragsgarantie geht bei Wechsel verloren
Alle Eigenbeiträge sowie die gutgeschriebenen Zulagen sind beim Riester-Vertrag zum Rentenbeginn garantiert. Beim Wechsel in ein Altersvorsorge-Depot ohne Garantie gibt der Kunde diese Sicherheit auf.
Ein Beispiel: Der Kunde hat Eigenbeiträge von 48.000 Euro und staatliche Zulagen von 12.000 Euro in seinem bestehenden Riester-Vertrag. Der aktuelle Vertragswert liegt bei 90.000 Euro. Mit diesem Vertragsguthaben von 90.000 Euro wechselt er in ein AVD ohne Garantie. Kommt es anschließend zu einem Börsencrash von 50 Prozent, sinkt das Depotvermögen auf 45.000 Euro. Im bisherigen Riester-Vertrag hätte der Versicherer zu Rentenbeginn mindestens 60.000 Euro garantieren müssen.
5. Die Kosten der Garantie sind bereits bezahlt – ihr Wert geht beim Wechsel verloren
Die Beitragsgarantie einer Riester-Rentenversicherung ist nicht kostenlos. Ein Teil der Kosten dient während der Ansparphase dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Garantie sicherzustellen. Diese Kosten sind bereits entstanden, der Wert der Garantien geht beim Wechsel verloren.
Lebenslange Rente, Familienvorteile, Zusatzleistungen
6. Eine feststehende lebenslange Rente gibt es beim Wechsel nicht mehr
Ein Vorteil einer Riester-Rentenversicherung besteht darin, dass der Kunde bereits viele Jahre vor Rentenbeginn eine Grundlage für seine spätere Altersversorgung besitzt. Beispiel: Ein Kunde zahlt über 35 Jahre einen jährlichen Beitrag von 2.100 Euro (inkl. Zulagen) in seinen Riester-Vertrag. Bei Renteneintritt sind ihm die gezahlten Bruttobeiträge garantiert, das heißt 73.500 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 40 ergeben sich daraus 294 Euro monatliche Rente. Diese ist garantiert, kann bei positiver Kapitalmarktentwicklung auch höher sein.
Wechselt der Kunde nach positiver Wertentwicklung mit einem Vertragsguthaben von beispielsweise 80.000 Euro nach 25 Jahren für die verbleibenden zehn Jahre der Laufzeit in das neue AVD ohne Garantie, baut er in den kommenden Jahren weiter Kapital auf bis auf zum Beispiel 130.000 Euro. Kommt es kurz vor Rentenbeginn zu einem starken Kurs einbruch von 35 Prozent, bleiben ihm 84.500 Euro. Hat er im AVD eine lebenslange Leibrente mit einem Rentenfaktor von 25 vereinbart, erhält er lediglich 211,25 Euro monatliche Rente. Wählt er eine Depotlösung ohne Leibrente, b e steht kein Anspruch mehr auf eine lebenslange Rentenzahlung.
7. Familien mit Kindern können im Riester-System deutlich bessergestellt sein
Nicht jeder Riester-Sparer profitiert von einem Wechsel in das AVD. Besonders bei mittelbar zulageberechtigten Ehepartnern mit Kindern kann die Riester-Förderung günstiger sein: Familie Müller hat drei nach 2008 geborene Kinder. Der Vater ist rentenversicherungspflichtig und unmittelbar förderberechtigt. Die Mutter ist nicht berufstätig und deshalb mittelbar zulageberechtigt. Die Mutter zahlt heute nur 60 Euro pro Jahr in den Riester-Vertrag ein. Sie erhält dafür 175 Euro Grundzulage und 900 Euro Kinderzulage. Insgesamt fließen damit 1.135 Euro pro Jahr in ihren Riester.
Wechsel in ein Altersvorsorge-Depot ab 2027: Die Mutter muss ihren Jahresbeitrag auf den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr verdoppeln. Sie erhält dafür lediglich noch 60 Euro Grundzulage und 360 Euro Kinderzulage. Insgesamt fließen damit 540 Euro pro Jahr in das neue AVD.
Bei zwei verbundenen Verträgen (mittelbar und unmittelbar zulageberechtigte Ehepartner) müssen beide Ver - träge in der alten Riester-Welt verbleiben oder beide Verträge in ein Altersvorsorge-Depot wechseln. Bevor sich ein Partner für einen Wechsel in die neue Welt entscheidet, ist daher unbedingt zu betrachten, wie sich der Wechsel auf den anderen Vertrag auswirkt. Das Beispiel zeigt, dass die Konsequenzen erheblich sein können.
8. Wichtige Zusatzleistungen können beim Wechsel verloren gehen
Viele Riester-Renten enthalten zusätzliche Absicherungen wie etwa eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.
Wird der Sparer berufsunfähig, übernimmt die Versicherung die Beiträge bis zum Rentenbeginn. Bei einem Altersvorsorge-Depot sind solche Absicherungen nicht vorgesehen.
Beispiel: Ein 53-jähriger Angestellter verfügt über einen Riester-Vertrag mit einem Guthaben von 100.000 Euro und einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Er spart monatlich 175 Euro. Mit 55 Jahren erleidet er einen schweren Bandscheibenvorfall und kann nicht mehr arbeiten. Obwohl der Kunde selbst keine Beiträge mehr leisten kann, fließen in den verbleibenden Jahren bis zu seiner Rente weiterhin monatlich 175 Euro in den Vertrag.
Mit dem Wechsel in ein AVD entfällt diese Beitragsbefreiung. Zudem ist eine neue Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Alter von 55 Jahren teurer oder gar nicht mehr erhältlich.
9. Ein Wechsel ist eine Einbahnstraße
Die Entscheidung für einen Wechsel von einem Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorge-Depot sollte wohlüberlegt sein, denn es handelt sich um eine endgültige Entscheidung. Ein Wechsel vom Riester in die neue AVD ist jederzeit möglich. Der umgekehrte Weg nicht. Es kann sinnvoll sein, erst einmal abzuwarten und die Angebote zu prüfen. Hat sich das AVD bewährt, kann man immer noch wechseln.
10. Warum nicht von beiden Welten profitieren? Riester und Altersvorsorgereformgesetz können sich sinnvoll ergänzen
Ein Wechsel in ein Altersvorsorge-Depot ist nicht die einzige Möglichkeit, von den Chancen des neuen Systems zu profitieren. Zum einen ist es möglich, für einen bestehenden Riester-Vertrag die neue Förderung abzurufen, wenn diese im persönlichen Fall günstiger ist. Zum anderen ist es möglich, den bestehenden Riester quasi als Sicherheitsbestandteil zu behalten und neue Sparbeiträge mit hoher Aktienquote in ein AVD zu investieren.
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