Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 als Instrument der privaten Vorsorge. Doch auch Unternehmen zeigen Berichten zufolge Interesse.
Die Reform der privaten Altersvorsorge kommt bislang gut an: Zahlreiche Anbieter bringen sich bereits für den Start ab 2027 in Stellung, kritische Stimmen sind bisher kaum zu hören. Nun scheinen sich auch Unternehmen an den neuen Angeboten beteiligen zu wollen.
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Plant die Telekom ein Altersvorsorgedepot für ihre Mitarbeiter?
Das legt ein Bericht des Finanzmagazins „Das Investment“ nahe. Demnach soll die Deutsche Telekom unter dem Namen „Magenta Finance“ ein eigenes Vorsorgedepot für ihre Mitarbeiter planen. Das Angebot würde dem Bericht zufolge über die Tochtergesellschaft Telekom Finance abgewickelt und 0,06 Prozent plus Fondskosten kosten.
Die Telekom wollte sich auf Anfrage von „Das Investment“ und der “Wirtschaftswoche” allerdings nicht dazu äußern. Das Wirtschaftsmagazin fragte zudem mehrere weitere Unternehmen an. Diese wollten sich ebenso entweder nicht äußern oder antworteten nicht. Was ist also dran?
Grundsätzlich könnte es für Arbeitgeber durchaus attraktiv sein, sich an solchen Angeboten zu beteiligen. Bislang findet die Unterstützung bei der Altersvorsorge vor allem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung statt, sagte Hanne Borst, Head of Retirement bei der Beratung WTW, gegenüber der "Wirtschaftswoche". Das Altersvorsorgedepot könne nun einen zusätzlichen Weg eröffnen, Beschäftigte auch bei der privaten Vorsorge zu unterstützen – ohne dass der Arbeitgeber selbst zum Anbieter oder Berater werden müsse.
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Die Ausgangslage: Das Altersvorsorgedepot ist für die private Vorsorge
Das geplante Altersvorsorgedepot ist allerdings kein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Es gehört zur privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Reform soll die private Vorsorge einfacher, kostengünstiger und renditeorientierter machen.
Neben Garantieprodukten sollen auch Depots ohne Garantie angeboten werden. Für ein Standarddepot gibt es eine Kostendeckelung auf 1,0 Prozent. Die staatliche Förderung erfolgt über Zulagen. Nach den vom Bundestag beschlossenen Regeln kann die Grundzulage bis zu 540 Euro im Jahr betragen; hinzu können Kinderzulagen kommen.
Der Gesetzgeber hat damit die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert, nicht aber die betriebliche Altersversorgung neu geordnet. Der Start der neuen Produktwelt ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Wie der Arbeitgeber sich beim neuen Altersvorsorgedepot einbringen kann
Auch wenn das Depot rechtlich privat bleibt, gibt es mehrere Wege, über die Unternehmen eine Rolle spielen können.
1. Zugang erleichtern und Angebote bündeln
Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten einen oder mehrere Anbieter vorstellen, Informationsveranstaltungen organisieren oder über eine Plattform den Zugang erleichtern. Denkbar sind auch Rahmenkonditionen, sofern die Anbieter solche Vereinbarungen anbieten. Das Unternehmen würde in diesem Modell nicht selbst zum Finanzanbieter. Seine Rolle bestünde vor allem darin, Orientierung zu geben und die Hürde für den Vertragsabschluss zu senken.
2. Zuschüsse als freiwilliger Benefit
Möglich ist auch, dass Unternehmen Beiträge zu einem privaten Altersvorsorgevertrag übernehmen oder bezuschussen. Das ist allerdings nicht dasselbe wie der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass viele Tarifverträge sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen vorsehen. In diesem Rahmen können auch private Altersvorsorgeverträge bezuschusst werden. Der für bestimmte Formen der Entgeltumwandlung in der bAV geltende Pflichtzuschuss wird aber nicht automatisch auf einen privaten Altersvorsorgevertrag übertragen. Das Altersvorsorgedepot erhält durch einen Arbeitgeberbeitrag also nicht ohne Weiteres den rechtlichen Status einer Betriebsrente.
3. Ein eigenes oder kuratiertes Arbeitgeberangebot
Große Unternehmen könnten versuchen, die neue Produktwelt in ihre bestehende Vorsorge- und Finanzinfrastruktur einzubinden. So wie im eingangs erwähnten Beispiel der Deutschen Telekom, die mit „Magenta Finance“ an einem eigenen Vorsorgedepot für Beschäftigte arbeiten soll. Das Beispiel zeigt auch, dass Unternehmen offenbar prüfen, ob sich die private Vorsorge als zusätzlicher Mitarbeiterbaustein nutzen lässt.
Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von der betrieblichen Altersversorgung?
Bei der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, steht der Arbeitgeber im Mittelpunkt. Er organisiert oder vermittelt den Vorsorgeweg und ist – je nach Modell und Durchführungsweg – mit bestimmten Pflichten verbunden. Dazu können Informations- und Fürsorgepflichten, Vorgaben bei der Entgeltumwandlung sowie ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss gehören. Die spätere Leistung wird zudem durch die konkrete Zusage, den gewählten Durchführungsweg und die Vertragsbedingungen bestimmt. In vielen bAV-Modellen übernimmt der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Finanzierung oder trägt bestimmte rechtliche Verantwortung für die zugesagte Versorgung.
Das Altersvorsorgedepot ist dagegen zunächst ein privater Altersvorsorgevertrag zwischen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und einem Anbieter – etwa einer Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung. Der Arbeitgeber kann den Zugang erleichtern, einen Zuschuss leisten oder ein bestimmtes Angebot empfehlen. Vertragspartner und Inhaber des Depots bleibt aber grundsätzlich der Beschäftigte. Der Arbeitgeber wird dadurch nicht automatisch zum Anbieter einer Betriebsrente und übernimmt auch nicht automatisch die Pflichten, die mit einer bAV verbunden sind.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Anlage und das Risiko: Bei einer bAV hängt die Versorgung von der jeweiligen Zusage und dem gewählten Modell ab. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie entscheidet sich der Sparer dagegen unmittelbar oder mittelbar für eine kapitalmarktbasierte Anlage. Er trägt damit grundsätzlich selbst die Wertschwankungen und das Risiko von Verlusten, erhält dafür aber auch die Möglichkeit auf höhere langfristige Renditen. Das Depot ist somit eher ein privates Vorsorgeinstrument, das der Arbeitgeber unterstützen kann, während die bAV eine vom Arbeitgeber organisierte oder mitverantwortete Form der betrieblichen Versorgung ist.
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Häufige Fragen
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, das zum 1. Januar 2027 starten soll. Es soll unter anderem kostengünstige Anlageprodukte und Depots ohne Garantie ermöglichen. Bei einem Depot ohne Garantie tragen die Sparer selbst das Kapitalmarktrisiko, haben dafür aber höhere langfristige Renditechancen.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und betrieblicher Altersversorgung?
Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich ein privater Vertrag zwischen dem Beschäftigten und einem Finanzanbieter. Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, wird dagegen vom Arbeitgeber organisiert oder vermittelt und unterliegt eigenen gesetzlichen Regeln, etwa bei der Entgeltumwandlung und beim Arbeitgeberzuschuss. Unterstützt ein Unternehmen ein Altersvorsorgedepot, wird daraus nicht automatisch eine Betriebsrente.
Können Arbeitgeber in ein Altersvorsorgedepot einzahlen?
Ja, Arbeitgeber könnten Beiträge zu einem privaten Altersvorsorgevertrag übernehmen oder bezuschussen. Ob dies steuer- und sozialversicherungsrechtlich möglich ist und wie die Zahlung ausgestaltet werden muss, hängt unter anderem vom Arbeits- oder Tarifvertrag sowie von der konkreten Abrechnung ab. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur bAV gilt nicht automatisch für ein privates Altersvorsorgedepot.