Das neue Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 Euro Zulagen im Jahr. Doch wer bei Einzahlung, Antrag oder Anlage patzt, verschenkt einen Teil davon.
Ab 2027 fördert das Altersvorsorgedepot ETF- und Fondssparen für die Rente mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr. Doch wer nicht gut aufpasst, läuft Gefahr, einen Teil der Förderung zu verpassen. Hier sind die wichtigsten Fehler:
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1. Zu wenig einzahlen
Ohne einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage. Wer sie verfehlt, bekommt nichts. Wer darüber liegt, erhält die Zulagen anteilig passend zur Einzahlung. Auf die ersten 360 Euro gibt es 50 % staatlichen Zuschuss (bis zu 180 Euro). Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 % Zuschuss (weitere 360 Euro).
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat, also 300 Euro im Jahr (gilt auch bei mehreren Kindern).
Übrigens: Wer zehn Euro im Monat einzahlt, erreicht den Mindesteigenbeitrag. Wer knapp kalkuliert, sollte aber Puffer einplanen. Eine ausgefallene Abbuchung kann sonst das ganze Jahr kosten.
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2. Nicht förderberechtigt sein, und es nicht prüfen
Förderberechtigt sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte. Auch Selbstständige haben mit dem neuen AV-Depot Anspruch. Nicht förderberechtigt sind dagegen unter anderem:
- Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben
- Hausfrauen und Hausmänner ohne eigenes Erwerbseinkommen
- Studierende ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Wer nicht förderberechtigt ist, kann trotzdem sparen, bekommt aber keine Zulage. Vor Vertragsabschluss sollte man die Voraussetzungen beim Anbieter klären.
3. Unterlagen fehlen, oder der Antrag wird vergessen
Zulagen fließen nicht automatisch. Wer sie will, muss persönliche Daten wie Steuer-ID und Geburtsdatum korrekt hinterlegen, bei der Kinderzulage das Kindergeld-Kriterium erfüllen und einen Zulagenantrag stellen. Ein Dauerzulagenantrag hilft, Jahr für Jahr dranzubleiben. Trotzdem lohnt der Blick auf die Zulagenbescheinigung, denn fehlende Zulagen lassen sich oft nur mit Unterlagen und innerhalb von Fristen klären.
Wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht sofort handeln. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter.
4. Die falsche Risikoklasse wählen
Im selbst zusammengestellten Altersvorsorgedepot dürfen Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 bespart werden. Fonds der Risikoklassen 6 und 7 sind ausgeschlossen. Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt (BIB) des Fonds.
Wichtig: Das gilt nicht fürs Standarddepot. Dort sind zwei Fonds vom Anbieter vorgegeben.
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5. Vorzeitig kündigen oder zu früh auszahlen lassen
Das Altersvorsorgedepot ist auf die Rente ausgelegt. Ohne Verlust der Förderung ist eine Auszahlung frühestens mit Rentenbeginn bzw. 65 Jahren möglich. Der geförderte Teil der Auszahlung wird nachgelagert besteuert.
Nach dem bisherigen Riester-Prinzip müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Dazu kommt eine Nachversteuerung. Bei einer Kündigung vor Rentenbeginn oder einer Auszahlung, die nicht den Regeln entspricht, ist damit zu rechnen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dagegen in der Regel ohne Rückforderung möglich, sofern das Guthaben direkt übertragen wird. Wer kündigen will, sollte deshalb zuerst den Vertrag prüfen und den Anbieter fragen.
Fazit: Checkliste, um Fehler zu vermeiden
Die Förderung ist sehr großzügig, aber sie verlangt Sorgfalt. Die Checkliste:
- Mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen, besser mit Puffer. Für die Kinderzulage(n) muss man auf 300 Euro im Jahr kommen.
- Für die volle Grundzulage 1.800 Euro im Jahr einplanen.
- Förderberechtigung prüfen, bevor der Vertrag startet.
- Zulagenangaben und Dauerzulagenantrag kontrollieren.
- Wer seine ETFs selbst wählt: Risikoklasse passend wählen.
- Vor einer Kündigung oder Auszahlung die Folgen prüfen lassen.
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Häufige Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst dann die Riester-Rente für neue Verträge ab.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr, die Kinderzulage bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung für die Grundzulage ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr.
Muss ich meinen Riester-Vertrag umstellen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Ein Wechsel ist möglich, sollte aber genau durchgerechnet werden.