In einem Nachbarland ist Deutsch neben Niederländisch und Französisch eine der drei offiziellen Amtssprachen. Dennoch ist es für Aktionäre schwer, Erstattungserträge für zuviel gezahlte Quellensteuer in ihrer Heimatsprache zu stellen. Das sind die Gründe. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Erstattungsformular in mehreren Sprachen
Belgien behält auf Dividenden 30 Prozent Quellensteuer ein, die nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 Prozent) angerechnet werden. In Deutschland steuerpflichtige Aktionäre müssen die gesamte Quellensteuer in Brüssel zurückfordern. Über die Website des Bonner Bundeszentralamts für Steuern (BZst) kann das mehrsprachig abgefasste belgische Erstattungsformular heruntergeladen werden.
Ein weiteres Hindernis: Wer dieses Formular ausfüllt, kann von den belgischen Behörden nur die Hälfte der einbehaltenen belgischen Quellensteuer erstattet bekommen. Der beim BZSt hinterlegte Vordruck ist nicht an ein seit dem Jahr 2023 geltendes neues Erstattungs-System angepasst worden. Anleger werden von behördlicher Seite nicht darauf hingewiesen.
Die Sprach-Hürden bei der belgischen Finanzverwaltung
Ein Leser informierte die Redaktion kürzlich über seine Erfahrung, dass In Belgien die Erstattung von Quellensteuer nur in französischer oder niederländischer Sprache beantragt werden kann, obwohl auch Deutsch als Amtssprache gängig und zugelassen ist. Der normale Rückerstattungsvordruck ist ebenfalls dreisprachig abgefasst.
Börse Online hat bei der belgischen Finanzverwaltung nachgefragt und per Mail die Auskunft erhalten, das der Erstattungsantrag nur in französischer und niederländischer Sprache gestellt werden kann. Warum die Finanzbehörde hier sprachlich abweicht, erklärte sie auf nochmalige Nachfrage der Redaktion bisher nicht. in Belgien antworten Behörden auf derartige Presseanfragen erfahrungsgemäß äußerst schleppend.
Es spricht aus Sicht der Redaktion aber nichts dagegen, den Erstattungsantrag dennoch in Deutsch einzureichen.