Dividendenstarke Titel aus einem südlichen Nachbarland Deutschlands sind bei Aktionären  sehr gefragt. Doch bei Ausschüttungen eidgenössischer Unternehmen droht eine Doppelbelastung mit deutscher Abgeltung- und ausländischer Quellensteuer. Was für die Erstattung zuviel gezahlter Abgaben in der Schweiz aktuell zu beachten ist. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter


Dividendenstarke Schweizer Blue Chips

Die fünf dividendenstärksten Titel aus dem Leitindex SMI sind aktuell Zurich Insurance Group, Swiss Re, Swiss Life, Novartis und Nestlé, die Aktionären  Ausschüttungsrenditen zwischen 3,8 und 5,3 Prozent p.a. bieten.

Schweizer Quellensteuer für deutsche Anleger

Von den Dividenden Schweizer Unternehmen gehen vor Ort 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. In Deutschland steuerpflichtige Anleger bekommen aber 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Soli und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, zusammen maximal 27,99 Prozent) angerechnet. 

Eine aktuelle Übersicht zu Quellensteuern weltweit in dieser Ausgabe von BÖRSE ONLINE

Steuerstattung online beantragen

Rückerstattungsanträge für die übrigen 20 Prozent können via Onlineportal der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestellt werden (estv.admin.ch). Belege  wie die Dividendenabrechnung und  der von der Depotbank auszustellende  Tax-Voucher werden über das Onlineportal  hochgeladen. Das Portal erstellt  ein Antragsformular für die Rückerstattung.  Das Dokument müssen deutsche Aktionäre ausdrucken und dem Finanzamt für die Wohnsitzbestätigung  vorlegen.  


Die normale Verfahrensdauer

Nach dem Rücklauf geht der Antrag per Post an die Schweizer Steuerverwaltung. Nach vier Wochen hatten deutsche Aktionäre  in den vergangenen Jahren üblicherweise ihr  Geld zurück. Zu beachten ist aber: Es kann sein, dass die Hausbank Gebühren für den Devisentausch Franken in Euro berechnet. Auch der notwendige Tax-Voucher ist nicht bei allen  Depotbanken gebührenfrei. 


Aktuelle Verzögerungen bei der Rückerstattung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) warnt auf ihrem Portal aktuell vor längeren Bearbeitungszeiten. Grund sei das stark gestiegene Antragsvolumen.  Auch Nachfragen per E-Mail oder Telefon beschleunigen das Verfahren nach Auskunft der ESTV nicht. 

Wichtige Verjährungsfrist

Zu beachten ist auch: Der Erstattungsanspruch für Schweizer Quellensteuer verjährt für im Ausland steuerpflichtige Aktionäre drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende gezahlt wurde. 


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