Der Traum vom Eigenheim lebt für viele Familien weiter. Der Bund fördert den Erwerb ab sofort mit zinsgünstigen Krediten Von Stefan Rullkötter

Leser fragen – die Redaktion antwortet

Die Frage: Ich plane mit meiner Familie den Erwerb eines Eigenheims. Jetzt habe ich gehört, dass der Bund den Bau und Kauf von Immobilien ab sofort mit einem neuen Förderprogramm unterstützt. Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? 

Börse Online:  Das von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegte Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) ist seit 1. Juni 2023 verfügbar und soll vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung helfen. Es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben, damit ein Anspruch darauf besteht. Damit ist das Förderprogramm Nachfolger des Ende 2022 ausgelaufenen Baukindergelds, für das der Fiskus insgesamt zehn Milliarden Euro bereitgestellt hat. 

Auch bei WEF 300 geht es um die staatliche Unterstützung beim Bau oder Ersterwerb von neu gebautem und selbst genutztem Wohneigentum, allerdings nicht durch Zuschüsse, sondern mit zinsgünstigen Krediten. Antragsteller können dabei  zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligem Darlehen wählen. Die Zinshöhe variiert, ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins geht es los. 

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Förderungsberechtigt sind Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60 000 Euro. Für jedes im Haushalt lebende, minderjährige Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um weitere 10 000 Euro. Das Kreditvolumen des WEF 300 soll 350 Millionen Euro im Jahr betragen. Maximal wird ein Kredit von 140 000 bis zu 240 000 Euro je Antragsteller bewilligt. Die Förderung gilt nur für Neubauten, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen, nicht für Bestandsobjekte. Förderungsfähig sind wohl der Kauf inklusive Nebenkosten, Ausgaben für Planung und Baubegleitung durch Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. 

Ebenfalls zu beachten: Antragsteller des WEF 300 müssen die erworbenen Immobilien selbst bewohnen, dürfen in der Vergangenheit kein Baukindergeld erhalten haben und müssen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein.

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