Millionen Deutsche geben keine Steuererklärung ab – obwohl sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen könnten. Für bestimmte Gruppen lohnt sich die Abgabe besonders.

Seine Steuererklärung macht niemand gerne - aber oft ist sie die Mühen wert. Denn bei einer freiwilligen Abgabe winken meist Rückzahlungen vom Fiskus. Ein Überblick.

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Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Für viele Menschen in Deutschland ist die Abgabe der Steuererklärung keine freie Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer im Jahr mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatte oder neben dem Gehalt andere Einkünfte (beispielsweise aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung) erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. 

Das gilt auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro. Auch Ehepaare, die die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor gewählt haben, müssen eine Erklärung abgeben. 

Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass viele Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Auszubildende in Deutschland keine Steuererklärung abgeben müssen. Sie können freiwillig einreichen - und zwar anders als bei einer Pflichtveranlagung rückwirkend für bis zu vier Jahre. Die Frist für zur Abgabe Verpflichtete läuft in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres – wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, bekommt automatisch mehr Zeit.

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Geld zurück vom Fiskus: Für wen sich die Steuererklärung besonders lohnt

Nicht jeder profitiert gleich stark von einer möglichen Steuerrückerstattung. Besonders attraktiv ist die Steuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten - also Pendler. Wer täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegt, kann die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen – und überschreitet damit schnell den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt ohnehin automatisch ansetzt. Wer diesen Betrag übersteigt, bekommt die Differenz steuerlich angerechnet.

Ebenfalls besonders lohnend ist die Abgabe für Familien mit Kindern. Kinderbetreuungskosten – etwa für Kita, Tagesmutter oder Hort – können bis zu 80 Prozent der Ausgaben, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden. Auch Alleinerziehende profitieren überdurchschnittlich: Ihnen steht ein Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich zu, sofern sie ihn nicht bereits über die Steuerklasse II erhalten.

Wer Handwerker ins Haus gerufen hat, kann 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen – vom Fensterputzer über die Putzhilfe bis zur Gartenarbeit – liegt der Steuervorteil sogar bei 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro, was eine Ersparnis von maximal 4.000 Euro jährlich bringt. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, die eine individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, reduzieren die Steuerlast spürbar. 

Steuerrückerstattung: Wie viel Geld ist tatsächlich drin?

Die Zahlen sprechen für sich: Laut Statistischem Bundesamt erhalten Steuerpflichtige, die eine Erklärung einreichen, im Schnitt eine Erstattung von rund 1240 Euro. Bei Menschen mit besonders hohen absetzbaren Ausgaben – etwa Pendlern mit langen Arbeitswegen oder Eltern mit mehreren Kindern in Betreuungseinrichtungen – können die Rückzahlungen deutlich höher ausfallen.

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Häufige Fragen

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? 

Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Arbeitnehmer, die gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, die Steuerklassenkombination III/V nutzen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben oder Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Verpachtung erzielen. Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, ist ebenfalls in der Pflicht.

Wer darf freiwillig eine Steuererklärung abgeben, und was ist der Vorteil? 

Alle Arbeitnehmer, die nicht unter die Pflichtveranlagung fallen, dürfen freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Der entscheidende Vorteil: Sie haben dafür bis zu vier Jahre Zeit – die Erklärung für 2025 kann also noch bis Ende 2029 abgegeben werden.

Wie viel Geld können Steuerzahler durch die Steuererklärung zurückbekommen? 

Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1240 Euro pro Steuererklärung. Wer hohe Werbungskosten wie lange Pendelstrecken, Kinderbetreuungskosten, Handwerkerrechnungen oder außergewöhnliche Belastungen geltend macht, kann deutlich mehr zurückbekommen.