Noch 11 Monate, dann  werden bei Verstößen gegen das neue Bargeldlimit auch hierzulande Sanktionen verhängt. Diese Details für Zahlungen mit Bargeld werden bald wichtig.

Der Hintergrund

Die EU-Mitgliedsstaaten haben vor drei Jahren eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen beschlossen. Die EU-Geldwäscheverordnung muss bis 10. Juli 2027 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Limitierung sollen primär Geldwäsche-Straftaten und die Terrorismus-Finanzierung bekämpft werden.

Die möglichen Sanktionen in Deutschland

Die Europäische Union überlässt die konkrete Strafzumessung bei Verstößen gegen das Bargeldlimit den einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU-Geldwäscheverordnung schreibt aber vor, dass die Strafen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. 
Die genaue Höhe der Bußgelder für Verstöße gegen die  10.000-Euro-Bargeld-Obergrenzen hat der deutsche Gesetzgeber noch nicht festgesetzt. Spätestens zum Start der Limitierung am 10. Juli 2027 muss der Bußgeldkatalog erlassen sein.

Bußgelder beim Zoll als Vergleichsmaßstab

Anhaltspunkt für die künftigen Sanktionen deutscher Behörden könnte die bereits existierende Meldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise über die EU-Außengrenzen sein. im Einzelnen sind das aktuell:

•    Fahrlässige Verstöße: Der Zoll verhängt hier oft standardmäßig 12 Prozent der mitgeführten Summe als Bußgeld.
•    Vorsätzliche Verstöße: Hier werden regelmäßig 25 Prozent der Summe fällig.
•    Maximalgrenze: Das Gesetz erlaubt in diesem Bereich theoretisch Bußgelder von bis zu einer Million Euro. 

Bußgeld-Berechnung in anderen EU-Staaten

Auch in anderen  EU-Ländern orientiert sich das Bußgeld an der Höhe der nicht erlaubten Bargeldsumme:
•    Bulgarien: Bestraft Verstöße mit bis zu 25 Prozent der gezahlten Summe für Privatpersonen und bis zu 50 Prozent für Unternehmer.
•    Griechenland: Hat mit 500 Euro für geschäftliche Zahlungen das EU-weit niedrigste Bargeldlimit, bei Verstößen wird die doppelte Summe als Bußgeld fällig
•    Italien: Verhängt Strafen, die sich ebenfalls prozentual an der Summe bemessen, jedoch mit festgelegten Mindestbeträgen (oft mehrere tausend Euro). 

Ausnahmen vom Bargeldlimit

Für Bargeldtransaktionen zwischen Privatpersonen gibt es Ausnahmen, wenn keiner der Beteiligten beruflich mit dem Verkaufsobjekt handelt: Wer beispielsweise privat ein Auto direkt von einem Bekannten oder Nachbarn kauft, die jeweils nicht als Kfz-Händler tätig sind, darf das Vehikel auch weiterhin in unbegrenzter Höhe bar bezahlt werden. 

Anders ist es bei gewerblichen Barzahlungen: Das Limit von 10.000 Euro gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Wenn etwa ein Autohändler ab 10. Juli 22027 für ein Fahrzeug 20.000 Euro bar annimmt, verhalten sich beide Vertragsparteien unrechtmäßig  und riskieren jeweils ein Bußgeld.

Die aktuellen Regelungen

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge von mehr als 10000 Euro in bar bezahlen will, muss sich aber grundsätzlich beim Verkäufer ausweisen und nachweisen können, woher das Geld stammt. 

Für Edelmetallhändler ist die Meldegrenze bei Bargeschäften mit Barren und Münzen bereits im Jahr 2020 von 10 000 auf 2000 Euro gesenkt worden. Ab dieser Schwelle müssen sie Kunden, in erster Linie Goldkäufer, identifizieren und in das sogenannte Transparenzregister aufnehmen.

Autohändler sind zudem ab Bargeldsummen von 10 000 Euro schon seit 2017 verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und für behördliche Kontrollen zu dokumentieren. 

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