Die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerzahler tragen schon jetzt mehr als die Hälfte dieser wichtigen Abgabe. Die Bundesregierung will das Tarifsystem ab 2027 noch weiter zu ihren Lasten verschieben. Diese Termine sind für die Umsetzung des Plans entscheidend.
• 2. September: Kabinettsbeschluss Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf offiziell beschlossen und auf den Weg gebracht.
• Anfang Oktober: Erste Lesung im Bundestag In der laufenden Sitzungswoche gehen die fraktionsinternen und parlamentarischen Abstimmungen zum Steuer-Reformpaket der Bundesregierung weiter. Am Donnerstag, 24. 9. berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung zunächst über einen Gesetzesentwurf zur Abmilderung der kalten Progression, die Änderungen bei der Reichensteuer steht in den darauf folgenden Sitzungswochen auf der Tagesordnung.
• Bis Ende Oktober 2026: Verabschiedung im Bundestag Im Laufe dieses Monats erfolgen die Ausschussberatungen - wichtig ist hier der Finanzausschuss - sowie die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag.
• Bis 18. Dezember: Zustimmung des Bundesrates Bis zum Spätherbst soll das Gesetz das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen und auch die Länderkammer passieren, letztmöglicher Termin dafür ist die Bundesrats-Sitzung am Freitag, 18. Dezember.
• Zum 1. Januar 2027: Inkrafttreten Verläuft das Verfahren nach diesem Zeitplan, tritt die erhöhte Reichensteuer ab dem kommenden Jahr in Kraft.
Die geplanten Änderungen
• Das bisherige „Reichensteuer-System“ soll aufgesplittet werden: Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen sollen die Einkommensgrenzen für die „Reichensteuer“ gesenkt und durch eine zusätzliche Tarifstufe („Reichensteuer Plus“) ausgeweitet werden.
• Der Einkommensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende und ab 500.000 Euro für zusammen veranlagte Partner greifen. Bisher lag diese Grenze bei 277.826 Euro (Zusammenveranlagte 555.652 Euro).
• Die neue Tarifstufe von 47 Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro (Zusammenveranlagte 560.000 Euro) gelten. Der „normale“ Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt dagegen prozentual unverändert und soll im Tarifsystem leicht „nach rechts“ verschoben werden: Geplant ist, dass er ab 2027 ab einem leicht höheren zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro (aktuell ab 69.880 Euro) greift.