Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Versicherer dürfen den Rentenfaktor nicht einfach einseitig kürzen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.
Versicherungsunternehmen dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen nicht einseitig absenken – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Eine solche Klausel benachteilige Verbraucher in unzulässiger Weise.
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Klausel in Rentenversicherung: Das BGH-Urteil gegen die Allianz
Nun gibt es Reaktionen von den Versicherern Allianz und Zurich. Zuvor klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung. Ende vergangenen Jahres entschied der BGH (Az. IV ZR 34/25): Eine Klausel in Riester-Verträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors ermöglichte, ist unwirksam. Die Klausel erlaubte Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung – verpflichtete den Versicherer aber nicht dazu, den Rentenfaktor bei günstigeren Bedingungen wieder anzuheben. Das verstößt aber laut Gericht gegen das sogenannte Symmetriegebot.
Betroffen waren Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden. Die entsprechende Klausel lautete:
„Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."
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Streit um Klausel in Rentenversicherung: Zurich lenkt nach Abmahnung ein
Auch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat nun laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach einer Abmahnung erklärt, sich nicht mehr auf folgende – oder eine inhaltlich vergleichbare – Klausel zu berufen:
„Von daher können wir, wenn wir während der Aufschubzeit oder zum Rentenzahlungsbeginn feststellen, dass die Grundlagen Lebenserwartung oder Rechnungszins von den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Annahmen abweichen, den Rentenfaktor anpassen."
Wichtig: Das bedeutet nicht automatisch, dass bereits gekürzte Rentenfaktoren korrigiert werden oder mehr Rente gezahlt wird. Wer bei der Zurich versichert ist, muss selbst prüfen, ob er von einer solchen Kürzung betroffen ist.
Exkurs zum Rentenfaktor: Warum ist er so wichtig?
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Im Fall der Allianz wurde er von ursprünglich 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert gesenkt – ein Minus von rund 20 Prozent. Bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung fiel die Kürzung ähnlich drastisch aus: von 37,34 Euro auf 27,97 Euro.
Rentenfaktor gesenkt: Was sollten Betroffene jetzt tun?
Als erstes gilt es, den eigenen Vertrag und die Begründung für die Absenkung sorgfältig zu lesen, da private Rentenverträge – selbst beim gleichen Produkt – sehr unterschiedlich gestaltet sein können.
Wurde der Rentenfaktor aufgrund gestiegener Lebenserwartung oder der Niedrigzinsphase gesenkt, können Betroffene mit Verweis auf das BGH-Urteil gegen die Kürzung vorgehen. Dabei ist allerdings zu beachten: Das Urteil ist nicht automatisch auf Verträge anderer Versicherer übertragbar.
Noch in der Ansparphase? Dann sollte man vom Versicherer verlangen, den ursprünglich garantierten Rentenfaktor wieder einzusetzen. Wer das versäumt, riskiert, seinen Anspruch bis zum Renteneintritt zu verwirken. Verbraucherschützer können Betroffenen weiterhelfen.
Rente wird bereits gezahlt oder steht kurz bevor? In diesem Fall empfiehlt es sich laut Finanztip, rechtliche Schritte prüfen zu lassen – das ist kostenfrei möglich.
Verbraucherschützer haben übrigens bei diesem Thema neben Allianz und Zurich unter anderem auch die AXA Lebensversicherung, die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung), die VHV sowie die R+V Lebensversicherung AG im Blick.
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Häufige Fragen
Was ist der Rentenfaktor und warum ist er so wichtig?
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente Versicherte pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Je höher er ist, desto mehr Geld gibt es im Alter. Versicherer haben diesen Faktor bei vielen Kundinnen und Kunden in der Vergangenheit einseitig gesenkt – teils um mehr als 20 Prozent. Das kann im Laufe der Rentenzeit zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der BGH urteilte im Dezember 2025, dass Klauseln, die Versicherern eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlauben, unwirksam sind. Denn solche Klauseln benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen: Sie erlauben Kürzungen bei schlechten Bedingungen, verpflichten den Versicherer aber nicht zur Anhebung, wenn sich die Lage wieder verbessert.
Was können Betroffene jetzt konkret tun?
Wer glaubt, betroffen zu sein, sollte zunächst den eigenen Vertrag und die Begründung für die Kürzung prüfen. Wer sich noch in der Ansparphase befindet, kann vom Versicherer die Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors verlangen. Wer bereits Rente bezieht oder kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte rechtliche Schritte prüfen lassen – das ist kostenlos möglich. Wichtig: Wer zu lange wartet, riskiert, seinen Anspruch zu verwirken.