Zum 1. Januar 2027 prüft die Deutsche Rentenversicherung wieder den Grundrentenzuschlag. Die Freibeträge steigen, und welche Rente sich ändert, hängt vom Einkommen aus dem Jahr 2024 ab.
Rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen im Januar Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Grund ist die jährliche Neuberechnung des Grundrentenzuschlags. Die Behörde schaut dabei auf das Einkommen vergangener Jahre, je nachdem kann die Rente ab 2027 steigen oder sinken. Jeder Betroffene erhält einen Bescheid, der zeigt, ob und warum sich der Zuschlag ändert.
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Was ist der Grundrentenzuschlag?
Die Grundrente ist seit 2021 ein Zuschlag zur gesetzlichen Altersrente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Der Zuschlag muss nicht beantragt werden, die DRV prüft automatisch, ob man berechtigt ist. Ende 2024 bekamen rund 1,4 Millionen Renten einen Zuschlag, im Schnitt 97 Euro monatlich.
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Ab welchem Einkommen wird gekürzt?
Der Zuschlag wird nur gekürzt, wenn das Einkommen über einem Freibetrag liegt. Ab Januar 2027 bleiben Alleinstehenden monatlich 1.555 Euro anrechnungsfrei, 2026 waren es 1.492 Euro. Für Ehepaare steigt der Freibetrag von 2.327 auf rund 2.425 Euro.
Oberhalb des Freibetrags wird zunächst 60 Prozent des übersteigenden Einkommens angerechnet. Ab rund 1.990 Euro bei Alleinstehenden bzw. 2.861 Euro bei Paaren wird der darüberliegende Teil zusätzlich vollständig angerechnet.
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Welches Einkommen zählt?
Entscheidend ist nicht das aktuelle Einkommen. Die Finanzämter melden der DRV im Herbst das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Für den Zuschlag ab Januar 2027 sind das in der Regel die Daten von 2024, ersatzweise 2023.
Das kann zu Überraschungen führen: Wer heute weniger bekommt, kann trotzdem gekürzt werden, wenn 2024 höhere Einkünfte anfielen. Umgekehrt kann der Zuschlag steigen, wenn das maßgebliche Einkommen niedriger war als im Vorjahr.
Fazit für Betroffene
Wer im Januar einen Bescheid erhält, sollte prüfen, welches Einkommen und welche Haushaltsform der DRV zugrunde liegen. Die höheren Freibeträge können gerade Rentner knapp über der bisherigen Grenze entlasten.
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Häufige Fragen
Wann wird der Grundrentenzuschlag 2027 neu berechnet?
Der Grundrentenzuschlag wird jedes Jahr zum 1. Januar neu geprüft. Für 2027 bedeutet das: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt im Januar 2027 Bescheide an rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Darin steht, ob sich der Zuschlag ändert und warum.
Welches Einkommen wird für den Grundrentenzuschlag 2027 berücksichtigt?
Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Für den Zuschlag ab Januar 2027 sind das in der Regel die Daten aus 2024, ersatzweise aus 2023. Die Finanzämter melden diese Daten im Herbst 2026 an die DRV.
Ab welchem Einkommen wird der Grundrentenzuschlag gekürzt?
Ab Januar 2027 bleiben Alleinstehenden monatlich 1.555 Euro anrechnungsfrei (2026: 1.492 Euro). Darüber werden 60 Prozent des übersteigenden Einkommens auf den Zuschlag angerechnet. Ab rund 1.990 Euro bei Alleinstehenden wird der darüberliegende Teil vollständig angerechnet. Für Paare liegt der Freibetrag 2027 bei etwa 2.425 Euro.