Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Es kann auch für die eigene Immobilie genutzt werden - ähnlich wie Wohn-Riester. Doch dabei gibt es ein paar Unterschiede.

Die Riester-Rente galt vielen Sparern als Bürokratiemonster mit mageren Renditen und einer starren Garantie. Ab dem 1. Januar 2027 ist damit Schluss: Das Altersvorsorgedepot wird zum neuen Standard der staatlich geförderten Altersvorsorge. Und es verspricht etwas, das für viele Familien besonders reizvoll ist: Das angesparte Geld soll nicht nur im Alter helfen, sondern auch beim Hauskauf.

Doch wie viel Eigenheim steckt wirklich im neuen Depot? Und was unterscheidet es vom bekannten Wohn-Riester? Ein Überblick.

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Das Ende der Riester-Rente – und was bestehen bleibt

Neue Riester-Verträge kann es ab 2027 nicht mehr geben. Bestehende Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter und werden nach den bisherigen Regeln gefördert. Wer möchte, kann seinen Vertrag aber in die neue Förderlogik wechseln. Der Wechsel gilt als unwiderruflich und sollte daher gut überlegt sein.

Auch die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester, bleibt als eigene Produktkategorie erhalten, vor allem als Altersvorsorge-Bausparvertrag. Sie geht also nicht vollständig im Altersvorsorgedepot auf.

Tipp: Sie wollen wissen, was Ihnen das neue Altersvorsorgedepot bringt? Hier geht's zu unserem Altersvorsorgedepot-Rechner!

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Beim Altersvorsorgedepot handelt es sich um ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Sie zahlen regelmäßig ein, etwa per Sparplan, und das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt.

Die Förderung: Der Staat zahlt Zulagen auf Ihre Eigenbeiträge. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro dazu, für jeden weiteren Euro bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro jeweils 25 Cent. Daraus ergibt sich eine maximale staatliche Förderung von 540 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen sowie ein einmaliger Bonus von 200 Euro für Berufseinsteiger, die vor dem 25. Geburtstag eröffnen. Neu ist außerdem, dass auch Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, förderberechtigt werden.

Die Anlage: Investiert werden kann in ETFs, Fonds und Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind nicht erlaubt. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben. Wer sie will, wählt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt, muss dafür aber auf einen Teil der Rendite verzichten.

Die Kosten: Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt anbieten, dessen Effektivkosten bei maximal 1,0 Prozent pro Jahr liegen. Dieser Kostendeckel gilt jedoch nur für das Standardprodukt. Andere Varianten mit freier Fondsauswahl oder über den Vertrieb dürfen teurer sein.

Die Steuern: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge und Umschichtungen an. Es gibt keine Vorabpauschale und keine Abgeltungsteuer. Die Auszahlung im Ruhestand wird dagegen nachgelagert besteuert.

Die Immobilien-Option: Das Altersvorsorgedepot als Wohn-Riester-Ersatz?

Gefördertes Kapital lässt sich im Altersvorsorgedepot weiterhin für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen, etwa für den Kauf, den Bau oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens. Das Geld zählt dann wie normales Eigenkapital und kann die Finanzierung erleichtern.

Entscheidend ist aber eine Sache, die in vielen Werbeaussagen untergeht: Die Option ist nicht mehr Pflicht. Bei Riester musste die Entnahmemöglichkeit für Wohneigentum in jedem Vertrag enthalten sein. Künftig entscheidet der Anbieter, ob er sie anbietet. Wer ein Haus plant, muss also vor Vertragsabschluss prüfen, ob das gewünschte Produkt diese Option hat.

Zweckbindung: Das geförderte Kapital ist an einen wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden. Erlaubt sind der Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie in der EU oder im EWR, die Tilgung eines Darlehens, eine Entschuldung, eine energetische Sanierung und ein altersgerechter Umbau. Wer das Geld für andere Zwecke verwendet, begeht eine förderschädliche Entnahme. Dann müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Entnahme muss zudem vor der Auszahlung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.

Steuerliche Folgen: Der entnommene Betrag samt Zulagen wird auf einem Wohnförderkonto erfasst. Dieses ist ein reines Rechenkonto bei der Zulagenstelle. Besteuert wird der Betrag erst im Ruhestand.

Die Stichtage 2027 und 2028: Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Für Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 gelten noch die bisherigen Regeln. Das Wohnförderkonto wird dann jährlich mit 2 Prozent verzinst, und die Besteuerung erstreckt sich bis zum 85. Lebensjahr. Für Entnahmen ab dem 1. Januar 2028 entfällt diese Verzinsung, und die nachgelagerte Besteuerung wird auf fünf Jahre verkürzt. Maßgeblich ist damit der Zeitpunkt der Entnahme. Laut Bundesfinanzministerium gilt für frühere Entnahmen Vertrauensschutz. Die Details sollten Sie vor einer Entscheidung aktuell prüfen.

Weiterführende Links

Altersvorsorgedepot vs. Wohn-Riester: Die wichtigsten Unterschiede

Wer bisher einen Wohn-Riester hatte, merkt beim Altersvorsorgedepot vor allem einen grundlegenden Wechsel: Der Wohn-Riester war meist ein Bausparvertrag, eine Versicherung oder ein Bankprodukt mit Beitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot ist dagegen ein Wertpapierdepot mit ETFs und Fonds. 

Der Garantiezwang entfällt, und damit steigt die Renditechance, zugleich trägt der Sparer aber das Kursrisiko selbst. Wer dennoch Sicherheit will, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen, muss dafür aber auf einen Teil der Rendite verzichten. 

Bei den Kosten gibt es einen großen Vorteil für Sparer: Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt mit maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr anbieten. Andere Varianten dürfen teurer sein, deshalb lohnt der Vergleich. Der wohl wichtigste Unterschied betrifft die Immobilien-Option. 

Beim Wohn-Riester musste die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum in jedem Vertrag enthalten sein, beim Altersvorsorgedepot entscheidet der Anbieter, ob er sie anbietet. Auch die Förderung wird attraktiver: Die staatlichen Zulagen steigen auf bis zu 540 Euro pro Jahr, und Fondswechsel innerhalb des Vertrags sind kosten- und steuerfrei möglich. 

Für wen sich die Eigenheim-Nutzung eignet

Die Kombination aus Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung passt vor allem zu bestimmten Sparern:

- Langfristig Planende: Wer noch mindestens 10 bis 15 Jahre Zeit hat, kann Kursschwankungen besser aushalten und von der Rendite profitieren.

- Familien mit Kindern: Kinderzulagen erhöhen die Förderung deutlich.

- Sparer mit Zielbild Eigenheim: Wer in den kommenden Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, kann Eigenkapital aufbauen, sollte aber den Zeitpunkt der Entnahme mit der Marktlage abstimmen.

- Selbstständige: Sie sind nun erstmals förderberechtigt.

Weniger geeignet ist die Konstruktion für Sparer, die kurzfristig eine Immobilie kaufen wollen, keine finanziellen Reserven haben oder nur noch wenige Jahre bis zur Rente planen. Wer risikoscheu ist, findet in den Garantieprodukten eine Alternative, muss dann aber mit geringerer Rendite leben.

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Häufige Fragen

Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot wirklich eine Immobilie finanzieren? 

Ja, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Gefördertes Kapital kann für Kauf, Bau oder die Tilgung eines Darlehens eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter die Eigenheim-Option im Vertrag vorsieht.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag? 

Er bleibt bestehen und wird nach den bisherigen Regeln weitergeführt. Sie müssen nichts unternehmen. Ein Wechsel in das neue System ist möglich, aber unwiderruflich. Prüfen Sie vorher, ob sich die Umstellung für Sie lohnt, und beachten Sie mögliche Auswirkungen auf Ihre Zulagen.

Was passiert, wenn mein Anbieter die Eigenheim-Option nicht anbietet? 

Dann können Sie die Immobilien-Nutzung mit diesem Vertrag nicht umsetzen. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss die Vertragsbedingungen und fragen Sie gezielt nach der Entnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum. Ein Wechsel des Anbieters ist möglich, dabei sollten Sie aber auf mögliche Kosten und die Übertragung der Zulagen achten.