Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. Diese Details sollten Aktionäre bei Dividenden aus Frankreich aktuell beachten Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
So gib es zuviel gezahtle Quellensteuer zurück
Obwohl Frankreich bereits 2018 seine Quellensteuer auf Dividenden von bisher 30 Prozent auf 12,8 Prozent gesenkt hat, ziehen inländische Depotbanken weiter den alten Quellensteuersatz von 30 Prozent ein. Davon werden jedoch nur 12,8 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet. Anleger müssen also 17,2 Prozent in Frankreich zurückholen.
Theoretisch können sie mit einem Antrag auf Vorabermäßigung überzogene Steuerabzüge von vornherein vermeiden, doch diesen Weg bieten deutsche Depotbanken oft gar nicht an. Damit bleibt nur das nachträgliche Erstattungsverfahren. Anleger brauchen dafür aber ihre Depotbank und den Datendienstleister Clearstream. Und die kassieren beide so kräftig ab, dass der mühsame Papierkram überhaupt nur bei größeren Depotpositionen überhaupt Sinn macht.
Hoher bürokratischer Aufwand und Kosten
Erstattungsanträge bearbeitet die französische Steuerbehörde nur, wenn sie über die Depotbank eingereicht werden und die deutsche Lagerstelle, in diesem Fall die deutsche Clearstream AG in Frankfurt am Main, bestätigt, dass die Aktien in einem deutschen Depot verwahrt werden. Bank und Clearstream verlangen oft hohe Gebühren, sodass der mühsame Papierkram für Kleinanleger meist nicht sinnvoll ist. Die ING beispielsweise verlangt für die Weiterleitung des bereits vom Kunden ausgefüllten Antrags 50 Euro, dazu kommen die Gebühren von Clearstream, die on top 71,40 Euro pro Dividendengutschrift betragen.
Französische Dividenden-Blue Chips
Unternehmen Sektor ISIN Dividendenrendite
Renault SA Automobil FR0000131906 8,1 % – 8,8 %
Pernod Ricard Konsumgüter FR0000120693 7,7 % – 7,9 %
Crédit Agricole Banken FR0000045072 6,3 %
AXA Versicherung FR0000120628 5,5 % – 5,7 %
Sanofi Pharma FR0000120578 5,2 % – 5,6 %