Die Bundesregierung plant die Streichung von Steuervorteilen für Anleger, Berufstätige und Ruheständler. Doch ein von Millionen Haushalten genutzter Steuerbonus soll unverändert fortbestehen. Dies Details sind zu beachten.

Eine große Anzahl von Steuerpflichtigen nutzt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.  Dies liegt vor allem daran, dass Millionen von Mietern und Eigentümern die Kosten über ihre jährliche Nebenkostenabrechnung  in der Steuererklärung geltend machen. 

Der Steuerspar-Effekt

Unbar bezahlte Arbeitskosten für Haushaltshilfen, Gärtner, Reinigungs- und Räumdienste, Altenpfleger, Au-pairs und Hausmeister können zu 
20 Prozent des Rechnungsbetrags (maximal 4000 Euro jährlich) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Geregelt ist dies in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes.

Keine Abschaffung oder Kürzung

Der Steuerbonus für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen soll nach aktuellem Stand unverändert bestehen bleiben: Im Entwurf für das  Jahressteuergesetz sowie im zusätzlichen Steuerreformpaket ist eine Abschaffung oder Kürzung  im Gegensatz zum Handwerkerbonus nicht vorgesehen.

Steuervorteile im Visier der Bundesregierung

- Handwerkerbonus: Kürzung der absetzbaren Arbeitskosten von 20 auf 15 Prozent ab 2027
- Steuerfreie Kryptogewinne: Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist ab 2027 
- Steuerfreie Goldgewinne: Überprüfung der einjährigen Spekulationsfrist  

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