Die SPD möchte Kryptowährungen besteuern. Nun werden die Pläne konkreter. Das müssen Bitcoin-Investoren unbedingt wissen und darum kann es auch für Anleger mit Gold im Depot wichtig werden.

Die SPD möchte die Besteuerung von Kryptowährungen auf Bundesebene einführen. Bisher waren Gewinne hier nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Inzwischen gibt es aus dem Finanzministerium einen konkreten Referentenentwurf.

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So viel müssen Sie bald bei Bitcoin und Co. an den Staat blechen

So will die Bundesregierung ab 2027 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Gewinne mit Kryptowährungen verlangen. Dies gilt allerdings nur für Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben worden sind. Für zuvor gekaufte Positionen soll ein Bestandsschutz der Steuerfreiheit nach einem Jahr gelten.

Ab dem 1. Januar 2028 soll es bei Krypto-Dienstleistern dann auch einen automatischen Steuerabzug, wie man ihn vom Handel mit Aktien kennt, geben.

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Auch Gold könnte betroffen sein

Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, so müssen Krypto-Anleger bald ordentlich auf ihre Gewinne blechen. Bis 2031 soll die Abgabe dem Staat bis zu 350 Millionen Euro pro Jahr einbringen.

Allerdings könnte die Regelung nicht nur Krypto-Anleger treffen. Wegen des Gleichbehandlungsprinzips könnte auch der Steuervorteil für Gold fallen. Das Edelmetall ist in physischer Form nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

Unter dem Strich macht der deutsche Staat Geldanlage damit weiter unattraktiver - ein Schritt, der überrascht, wenn man bedenkt, dass man mit der Riester-Reform eigentlich gerade etwas für den Anlegerstandort Deutschland getan hat.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann sollen Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert werden?

Ab 2027 sollen Gewinne mit Kryptowährungen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert werden, wenn die Coins nach dem 31. Dezember 2026 erworben wurden.

Was gilt für Kryptowährungen, die bereits vor 2027 gekauft wurden?

Für vor dem 1. Januar 2027 erworbene Kryptowährungen soll der Bestandsschutz der Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von einem Jahr gelten.

Warum könnte die geplante Krypto-Steuer auch Goldanleger betreffen?

Wegen des Gleichbehandlungsprinzips könnte auch der Steuervorteil für physisches Gold entfallen, das derzeit nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ist.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.