Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben mit Investitionen in fragwürdige Immobilienfonds Millionenverluste erlitten. Hätten die Kassen überhaupt investieren dürfen? Diese Kassen sind betroffen.
Die Pleite des Immobilienfonds „Verius“ zieht immer weitere Kreise – und erreicht jetzt auch zahlreiche Krankenkassen. Verius Capital hatte sich auf sogenannte Mezzanine-Finanzierungen am Immobilienmarkt konzentriert. Dazu sammelte der Verius-Fonds Kapital von professionellen und semiprofessionellen Anlegern ein und reichte das Kapital in Form hochverzinster nachrangiger Anleihen oder als Darlehen an Projektentwickler auf dem deutschen Immobilienmarkt weiter. Anbieter wie Verius oder Stratos bedienten damit ein Segment, das die Banken aus regulatorischen Gründen aufgegeben hatten.
Die Banken waren wegen rechtlicher Vorgaben bei der Kreditvergabe immer restriktiver geworden und beliehen im gewerblichen Immobiliensektor nur noch maximal 65 Prozent des Verkehrswerts (Beleihungsgrenze). Für Projektentwickler, die große Teile einer Immobilie vorfinanzieren müssen, bedeutete das, dass sie andere Finanzierungsquellen erschließen mussten, um den verbleibenden Finanzierungsbedarf über nachrangige Finanzierungen zu decken. Die Pleite der Signa-Gruppe von René Benko, ebenfalls ein Projektentwickler, machte die Aufgabe nicht leichter.
Gier siegte über das Risiko
Die Kunden von Verius wiederum suchten in der Niedrigzinsphase nach Anlagemöglichkeiten mit deutlich höheren Zinsen. Gleichzeitig sollten diese Anlagen festverzinst sein, weil das häufig eine regulatorische Auflage war. So kam es, dass bald auch Versicherungen, Pensionskassen und andere professionelle Investoren bei Verius Schlange standen. Schließlich warb der Fonds in seinen Unterlagen damit, das er seine Kunden Darlehenszinsen von 15 Prozent und mehr berechnete, an denen die Investoren des Fonds maßgeblich partizipieren sollten.
Angesichts solcher Renditeversprechen scheint bei manchen Großinvestoren das Risikobewusstsein abhandengekommen zu sein. Stattdessen gewann die Gier die Oberhand.
Es kam, wie es kommen musste: Mit dem Zinsanstieg gerieten viele Darlehensnehmer von Verius in Zahlungsschwierigkeiten – und der Fonds geriet schließlich in Schieflage. Da Mezzanine-Finanzierungen eigenkapitalähnlich sind, stehen sie bei einer Insolvenz des Kunden sehr weit hinten in der Gläubigerkette. Mit anderen Worten: Für die Anleger ist das Geld weg.
Wurden die Kassen „vorsätzlich darüber getäuscht“?
Einige Investoren fühlen sich falsch informiert – und klagen.
Mehrere Einrichtungen, darunter die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH, wollen vor dem Landgericht Frankfurt klären lassen, ob sie getäuscht wurden. Die AOK Bremen und die KVWL haben neue Vorstände eingesetzt, die nun die Vorgänge aufarbeiten und mögliche Haftungsfragen prüfen lassen.
Ende Juni meldete das "Handelsblatt", dass auch die Kaufmännische Krankenkasse Hannover, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), in der mehr als 14.000 Ärzte und Psychotherapeuten organisiert sind, gemeinsam Klage eingereicht haben. Nach einem Bericht des Handelsblatts fordert der Münchener Anwalt Olaf Gärtner von der Kanzlei Hogan Lovells in seiner Klageschrift Schadenersatz, weil seine Mandanten „vorsätzlich darüber getäuscht“ worden seien, dass ihre Investments nicht in besicherte Anlagen geflossen seien, „sondern über eine komplexe Verbriefungsstruktur in einen hochrisikoreichen Mezzanine-Kreditfonds“.
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 40 Millionen Euro in die Verius-Fonds gesteckt. Zusammen mit weiteren bekannt gewordenen Fällen summieren sich die Schäden laut einem Bericht vom Donnerstag inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro. Unter Berufung auf Finanzkreise berichtet das Recherchenetzwerk, dass insgesamt 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro investiert haben sollen.
Diese Kassen und Vereinigungen sind betroffen
Nach den bislang veröffentlichten Informationen und Meldungen sind diese Einrichtungen von dem Fall betroffen oder bereits namentlich genannt worden:
• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
• Kassenärztliche Vereinigung Hessen
• KV Baden-Württemberg
• AOK Bremen
• BKK Gildemeister Seidensticker
• IKK Südwest
• Kaufmännische Krankenkasse KKH
• Pronova BKK
Die Liste könnte noch länger werden, denn verständlicherweise machen nur wenige Kassen und KVen freiwillig öffentlich, ob und wie viel Geld sie investiert haben.
Hohe Zinsen „ganz klares Warnsignal“
Der Finanzexperte Stefan Loipfinger kommentierte den Fall gegenüber dem Recherchenetzwerk mit den Worten, ein Zinssatz von 15 bis 18 Prozent, wie ihn Verius ins Schaufenster stellte, sei „ein ganz klares Risikosignal“. Wer solche Renditen in einem Immobilienfonds verspreche, biete ganz sicher keine sichere Geldanlage, sondern ein Investment mit entsprechendem Ausfallpotenzial.
Im Zuge der Klagen geraten den Recherchen zufolge nun auch die Bank Hauck & Aufhäuser und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ins Visier. Hauck & Aufhäuser betreute den Fonds über ihre Tochtergesellschaft Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. Die Bank betont, sie habe von Beginn an für Transparenz gesorgt. Alle konkreten Investments des Fonds einschließlich der jeweiligen Zinssätze seien zusammen mit den Jahresabschlüssen des Fonds im Handelsregister frei zugänglich.
Wer hat die Risikohinweise gelesen?
Die AOK Bremen gibt gegenüber dem Recherchenetzwerk von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung an, ihre Risikobewertung habe auf einem KPMG-Gutachten beruht, das Investments in den Verius-Fonds „grundsätzlich konform zu den strengen Regeln des Sozialgesetzbuchs IV bewertete“. Wären dort alle Risiken genannt worden, so der Vorwurf, hätte man nie in Verius investiert.
Auch die IKK Classic, deren Verantwortliche mit einem Investment zögerten, bekam von einem Finanzvermittler ihr ein Schreiben mit dem Hinweis auf ein „aufsichtsrechtliches Gutachten“. Doch diese Krankasse hat das nicht überzeugt: „An unserer negativen Einschätzung und der Entscheidung gegen ein Investment haben wir … festgehalten", zitieren NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus der Antwort der Krankenkasse.
Der offizielle Verkaufsprospekt der Verius-Fonds soll insgesamt 27 Risiken auflisten: Lediglich fünf davon seien als gering, 19 als mittel und drei sogar als hoch eingestuft.
Dass aber offenbar gleichzeitig mit Gutachten von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern geworben wurde, lässt vermuten, dass die Risiken in vielen Verkaufsgesprächen eher am Rande thematisiert wurden.
Die betroffenen Organisationen argumentieren, sie seien von einer sicheren Anlage ausgegangen. Die Fondsgesellschaft verweist darauf, dass die Risiken in den Unterlagen offengelegt worden seien und die Investoren selbst hätten prüfen müssen, was sie da kaufen. Auch KPMG soll am Ende eines 20-seitigen Gutachtens in einem „Legal Memorandum“ darauf hingewiesen haben, dass die Investoren eine wirtschaftliche Bewertung „in eigener Verantwortung“ vornehmen müssen. Reicht so ein Hinweis? Auch darum dreht sich der Streit vor Gericht.
Beitragsgelder verzockt
Der Fall ist vor allem deshalb so heikel, weil hier Beitragsgelder der Mitglieder verloren gegangen sind. Das Sozialgesetzbuch verlangt, dass Kassen ihr Geld so anlegen und verwalten, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“. Der Vorwurf lautet, dass das Geld allein wegen dieser Vorgaben nie in Verius hätte fließen dürfen.
Lehren für Anleger
Für die betroffenen Krankenkassen ist der Fall nicht nur peinlich – er könnte im schlimmsten Fall sogar zu einer Anhebung der Zusatzbeiträge führen, wenn das Finanzloch zu groß ist. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht es um Rücklagen sowie um Versorgungszusagen, die den Ärzten im Ruhestand zugutekommen sollen.
Privatanlegern zeigt der Fall einmal mehr: Wer hohe Renditen verspricht, bietet in der Regel auch ein Investment mit höherem Risiko an – sonst könnte ja jeder solche Konditionen anbieten. Sind Zinsversprechen sogar zweistellig, ist besondere Vorsicht geboten.
Und ein Produkt ist nicht automatisch gut, nur weil es ein Gutachten vorweisen kann. Wenn gleichzeitig eine sichere Anlage und eine zweistellige Rendite versprochen werden, ist höchste Vorsicht geboten.
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Häufige Fragen zum Thema
Was ist der Verius-Fonds?
Der Verius-Fonds ist ein auf Immobilienfinanzierungen spezialisiertes Anlagevehikel, ein sogenannter Mezzanine-Finanzierungsfonds, der sein Kapital überwiegend von professionellen Investoren einsammelt. Das Kernproblem besteht darin, dass der Fonds hochriskante, nachrangige Darlehen mit Zinsen von bis zu 18,5 Prozent an Bauträger vergab, die im Zuge der Krise am Immobilienmarkt und infolge der gestiegenen Zinsen Projeket stoppen mussten und in Zahlungsschwierigkeiten gerieten. Der Fonds wurde deshalb eingefroren, es drohen Totalverluste im dreistelligen Millionenenbereich. Betroffen davon sind offenbar vor allem gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, die dort - scheinbar gegen die Statuten des Sozialgesetzbuchs - Beitragsgelder anlegten.
Wer ist von den Verlusten betroffen?
Nach Rechechen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sind mindestens die folgenden Institute betroffen: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, KV Baden-Württemberg, AOK Bremen, BKK Gildemeister Seidensticker, IKK Südwest, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Pronova BKK. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass weitere hinzukommen.
Welche Rolle spielt die KPMG?
Wie Betroffene berichten, warben Vermitler des Verius Fonds unter anderem mit einem Gutachten der der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Es soll Investments in den Verius-Fonds als „grundsätzlich konform zu den strengen Regeln des Sozialgesetzbuchs IV" bewerte haben. Wären dort alle Risiken genannt worden, so der Vorwurf, hätte man nie in Verius investiert. Die KPMG soll am Ende des 20-seitigen Gutachtens in einem „Legal Memorandum“ darauf hingewiesen haben, dass die Investoren eine wirtschaftliche Bewertung „in eigener Verantwortung“ vornehmen müssten.