Mehr Rente für Millionen Mütter und Väter: Ab 2027 zählt die Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder länger. Das Geld kommt 2028, rückwirkend inklusive 2027. Was Sie jetzt wissen müssen.

Für Millionen - in den meisten Fällen - Rentnerinnen kommt bald Geld dazu. Der Bundestag hat die Mütterrente III beschlossen. Sie betrifft Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und soll rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern ein höheres Alterseinkommen bringen. 

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Mehr Erziehungszeit, mehr Rentenpunkte

Ab dem 1. Januar 2027 werden für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu 36 statt bisher 30 Kalendermonate Erziehungszeit angerechnet. Pro Kind entspricht das einem halben zusätzlichen Rentenpunkt. Laut Medienberichten sind das aktuell rund 21 Euro mehr im Monat.

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Mütterrente: Das Geld kommt später

Der Anspruch entsteht zwar schon 2027, die Auszahlung beginnt jedoch frühestens 2028. Grund ist der große Aufwand: Millionen Renten müssen neu berechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass den Berechtigten das Geld für 2027 dadurch nicht verloren geht. Es wird nachgezahlt. 

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Nachteil für Rentner: Plus kann angerechnet werden

Die Mütterrente III ist Teil der gesetzlichen Rente, und die zählt bei anderen Leistungen als Einkommen. Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss deshalb damit rechnen, dass diese Leistungen sinken, weil die Rente steigt. Eine DRV-Sprecherin bestätigt diese Anrechnung gegenüber Medien. Beim Wohngeld ist laut Gesetzentwurf für 2027 eine Ausnahme vorgesehen: Die Nachzahlung bleibt dann unberücksichtigt. Ab 2028 gilt wieder die übliche Anrechnung. 

Auch Witwen- und Witwer können betroffen sein. Ein Anstieg der eigenen Rente kann dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente sinkt. Das passiert nur, wenn das eigene Einkommen den Freibetrag übersteigt. Dann werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet. 

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Kein Antrag nötig – in den meisten Fällen

Die Anpassung soll weitgehend automatisch laufen, ein eigener Antrag ist in der Regel nicht nötig. Auch die Nachzahlung erfolgt meist von selbst. Ausnahme: Lücken im eigenen Versicherungsverlauf können den Ablauf beeinflussen.

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Häufige Fragen zur Mütterrente III

Wer bekommt die Mütterrente III? 

Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Die Mehrheit der Begünstigten sind Mütter. Auch Väter können profitieren, wenn sie die Erziehungszeit übernehmen. 

Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt? 

Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Die Auszahlung beginnt frühestens 2028, die Beträge für 2027 werden rückwirkend nachgezahlt. 

Wird die Mütterrente III auf Grundsicherung oder Witwenrente angerechnet? 

Bei der Grundsicherung und beim Wohngeld kann die höhere Rente als Einkommen zählen und die Leistung mindern. Bei der Witwen- oder Witwerrente wird nur das eigene Einkommen oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet. Beim Wohngeld ist für 2027 laut Gesetzentwurf eine Ausnahme für die Nachzahlung vorgesehen.