Ab 1. Januar 2027 fördert der Staat das neue Altersvorsorgedepot. Viele Banken und Broker trommeln bereits dafür – und diesmal zu Recht, wie die folgende Musterrechnung für einen jungen Familienvater zeigt.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot fördert der Staat die private Altersvorsorge gleich auf drei Arten:
• über Zulagen, die sich daran bemessen, wie viel die Sparer einzahlen;
• über Kinderzulagen für Eltern;
• über Steuervorteile, die zum Teil höher ausfallen können als die Förderung.
Die Musterrechnung für eine Familie mit zwei Kindern
Im Rechenbeispiel verdient ein junger Familienvater 4.800 Euro brutto im Monat, das sind 57.600 Euro im Jahr. Er und seine zwei Kinder sind 3 und 5 Jahre alt. Die Mutter arbeitet 30 Stunden die Woche und verdient im Monat 3.000 Euro, also 36.000 Euro im Jahr. Beide sind verheiratet, profitieren also vom Ehegattensplitting.
Beide Eltern zahlen im Monat 150 Euro in das Altersvorsorgedepot ein, das sind jeweils 1.800 Euro im Jahr, was dem höchstmöglichen förderfähigen Betrag entspricht. Bei jedem von ihnen fördert der Staat die ersten 360 Euro mit 180 Euro (= 0,50 Euro je eingezahltem Euro) und die weiteren 1.440 Euro mit 360 Euro (= 0,25 Euro je eingezahltem Euro). So erhalten beide die volle Grundzulage von 540 Euro. Die Kinderzulagen, die jeweils nur einem Elternteil zugerechnet werden können, erhält im Beispiel die Frau.
Bei der Steuerberechnung wird der Grenzsteuersatz im Splittingtarif unterstellt. Dazu werden die Einkommen addiert, dann wird der Tarif auf das halbe Einkommen angewendet und anschließend die Steuer verdoppelt.
| Komponente | Vater (Hauptverdiener) | Mutter | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 Euro / Jahr | 1.800 Euro / Jahr | 3.600 Euro / Jahr |
| Grundzulage | 180 Euro (für 0-360 Euro) + 360 Euro (für 361-1.440 Euro) = 540 Euro | 180 Euro (für 0-360 Euro) + 360 Euro (für 361-1.440 Euro) = 540 Euro | 1.080 Euro |
| Kinderzulagen | - | 2 x 300 Euro = 600 Euro | 600 Euro |
| Steuererstattung (Günstigerprüfungbei Grenzsteuersatz 33 %) | 54 Euro (594 Euro - 540 Euro Zulage) | - | 54 Euro |
| Gesamtförderung | 594 Euro | 1.140 Euro | 1.734 Euro |
| Das AV-Depot wächst pro Jahr um | 2.394 Euro | 2.940 Euro | 5.334 Euro |
Das Beispiel zeigt: Beide Ehepartner profitieren erheblich vom Altersvorsorgedepot. Bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 3.600 Euro gibt der Staat 1.734 Euro dazu, das sind 48 Prozent der Sparsumme. Sofern das ältere Kind studiert, gilt diese Förderung maximal 20 Jahre lang bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Danach erlischt für dieses Kind der Anspruch auf Kindergeld – und damit auch auf die Kinderzulage. Für das zweite Kind kann, sofern es kindergeldberechtigt ist, noch zwei Jahre länger eine Kinderzulage fließen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann startet das geförderte Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt werden Einzahlungen in ein Depot, das die Fördervoraussetzungen erfüllt, vom Staat gefördert.
Wer proftiert vom Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot soll eine interessante, geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge für alle Büregr sein. Erstmals sind auch Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen förderberechtigt.
Riester hat doch auch nichts gebracht. Warum sollte sich das Altersvorsorgedepot mehr lohnen?
Weil der Staat, anders als bisher bei Riester, künftig vor allem ETF-Sparpläne fördert statt Versicherungen und zudem die Kosten deckelt, und es diesmal standardmäßig keine Garantien gibt, die abgesichert werden müssen und Rendite kosten, erwarten Experten, dass sich Anlagen in einem Altersvorsorgedepot deutlich schneller vermehren als in einem Versicherungsmantel.
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