Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland hat im ersten Halbjahr den höchsten Wert seit 21 Jahren markiert. Insolvenzrechts-Experte Matthias Dieckmann erklärt die Hintergründe.
Sind die steigenden Insolvenzahlen eine gesunde Marktbereinigung oder Warnsignal für eine strukturelle Wirtschaftskrise in Deutschland?
Matthias Dieckmann: Es ist beides. Ein Teil dessen, was wir gerade sehen, ist schlicht Nachholeffekt: In den Corona-Jahren wurden viele Unternehmen mit Hilfen, Stundungen und der ausgesetzten Antragspflicht über Wasser gehalten, die eigentlich schon damals kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr hatten. Dass die jetzt nach und nach aus dem Markt gehen, ist nicht schön, aber im Grunde normal.
Erklärt das allein die Negativ-Rekordzahlen?
Wir liegen im ersten Halbjahr 2026 bei knapp 12.800 Unternehmensinsolvenzen, Und wenn ich mir anschaue, wer bei uns auf dem Tisch landet, dann sind das eben nicht nur die Schwachen. Da kommen solide Mittelständler, oft familiengeführt, seit Jahrzehnten am Markt, die an hohen Energiekosten, Bürokratie, schwacher Nachfrage und teurerer Finanzierung gleichzeitig scheitern.
Was folgern Sie daraus?
Das ist für mich schon ein Warnsignal, dass am Standort etwas nicht stimmt. Von einer Krise wie Anfang der 2000er, als wir fast 40.000 Firmenpleiten im Jahr hatten, sind wir aber noch ein Stück entfernt. Man sollte das ernst nehmen, aber nicht dramatisieren.
Welche Branchen treiben das aktuelle Insolvenzgeschehen besonders an?
Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts sind Verkehr und Logistik aktuell am stärksten betroffen, dahinter das Gastgewerbe und der Bau. Das deckt sich ziemlich mit dem, was ich aus der Praxis kenne. In der Logistik sind es die Margen, die ohnehin dünn sind, dazu Maut, Diesel, Personal. In der Gastronomie sind Personal- und Wareneinsatz deutlich teurer geworden, und die Leute sparen beim Essengehen. Die Rückkehr zu 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen seit Jahresbeginn hilft, kam für manche Betriebe aber schlicht zu spät.
Was ist hier die Besonderheit im Baugewerbe?
Beim Bau haben wir es seit Jahren mit einem echten Einbruch im Wohnungsbau zu tun. Das trifft zuerst die Bauträger und dann, zeitversetzt, die Handwerksbetriebe und Subunternehmer, die auf ihren offenen Rechnungen sitzen bleiben.
Wie steht es um die Autobranche?
Was in den Branchenzahlen weniger auffällt, weil es sich auf viele Wirtschaftszweige verteilt, sind die Automobilzulieferer. Der Niedergang der Zulieferer betrifft ganz Deutschland, vor allem aber Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, weil hier die örtliche Nähe zu den großen Automobilkonzernen besteht. Die Transformation zur E-Mobilität, schwankende Abrufe der Hersteller, Preisdruck – das kommt bei den Zulieferern und Werkzeugbauern mit voller Wucht an. Da sprechen wir von vielen Arbeitsplätzen, gerade in ländlicheren Regionen.
Warum steigen die Verfahrenszahlen, während die betroffenen Großforderungen von Gläubigern sinken?
Es sind nicht die einzelnen Großforderungen, die sinken, sondern die gesamte Forderungssumme aller Verfahren. Im ersten Halbjahr 2026 lag diese bei rund 18,5 Milliarden Euro, ein Jahr vorher waren es gut 28 Milliarden. Das liegt nicht daran, dass es den Gläubigern besser geht, sondern daran, dass im Vorjahr ein paar sehr große Insolvenzen dabei waren, die die Summe nach oben gezogen haben. Eine einzige Großinsolvenz kann diese Statistik mit mehreren Millionen bewegen, tausend Handwerksbetriebe schaffen das nicht.
Wer ist hier konkret betroffen?
Die Masse der Verfahren sind heute kleine und mittlere Unternehmen, und da geht es eben um überschaubare Beträge. Für den einzelnen Lieferanten, der auf 80.000 Euro sitzen bleibt, ist das trotzdem existenzbedrohend. Man sollte diese Zahl deshalb nicht als Entwarnung lesen. Die Auskunfteien, die anders rechnen und Folgeschäden mit einbeziehen, kommen übrigens auch zu deutlich höheren Beträgen.
Reichen die Kapazitäten der deutschen Insolvenzgerichte für die Vielzahl der Insolvenzanträge überhaupt aus?
Die Zahlen sind hoch, aber die Gerichte haben schon ganz andere Jahre gesehen. Aber natürlich ist das derzeit für die Gerichte eine Mammutaufgabe, da natürlich in den „ruhigeren“ Insolvenzjahren Stellen in andere Bereiche der Justiz verlagert wurden.
Hinzukommt die Digitalisierung, die auch noch nicht in allen Bereichen umgesetzt wurde und es natürlich Verfahren gibt, die ohne Digitalisierung vor Jahren begonnen wurden und jetzt hybrid abgewickelt werden müssen.
Woran hapert es in der Praxis?
Worauf es wirklich ankommt, ist die Geschwindigkeit am Anfang. Wenn ein Betrieb mit laufendem Geschäft einen Antrag stellt, muss innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen ein vorläufiger Verwalter oder Sachwalter bestellt sein, sonst ist die Sanierungschance oft schon weg. Das klappt bei den eingespielten Gerichten aber gut.
Wie verändert sich die Praxis der Privatinsolvenz – insbesondere bei der Dauer bis zur Restschuldbefreiung und den Zugangsvoraussetzungen?
Die große Veränderung war die Verkürzung auf drei Jahre. Seit der Reform von 2020 gibt es die Restschuldbefreiung regulär nach drei statt nach sechs Jahren, und zwar ohne, dass man eine Mindestquote an die Gläubiger zahlen muss. Das hat sich in der Praxis bewährt, und ich sehe auch nicht, dass das wieder zurückgedreht wird.
Gilt das auch für die Kosten?
Bei den Kosten hat sich wenig getan. Ein Verbraucherverfahren kostet je nach Fall etwa 1.500 bis 2.000 Euro, wer das nicht aufbringen kann, bekommt die Kosten gestundet. Daran scheitert also niemand. An den Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Man braucht als Privatperson nach wie vor zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, bescheinigt von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.
Wo liegt das eigentliche Problem in der Praxis?
Bei den kostenlosen Schuldnerberatungen wartet man teilweise Monate auf einen Termin. In dieser Zeit laufen Pfändungen, Zinsen und oft auch der psychische Druck weiter. Was sich außerdem verändert hat, ist das Klientel. Früher waren es häufig Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit. Heute sehen wir mehr Menschen mit einem ganz normalem Job, die an Energiekosten, Mieten und ein paar Ratenkrediten zu viel scheitern.
Und natürlich viele ehemalige Selbständige, deren Betrieb nicht überlebt hat. Mein Rat ist immer derselbe: früh kommen. Wer erst reagiert, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, hat sich viel Ärger umsonst eingehandelt.
Welche strategischen Optionen haben Gläubiger und Lieferanten, wenn wichtige Geschäftspartner insolvenzgefährdet sind?
Das Wichtigste zuerst: nicht erst reagieren, wenn der Antrag schon gestellt ist. Die Warnsignale kommen fast immer vorher. Zahlungsziele werden überzogen, es kommen Bitten um Stundung, Ansprechpartner wechseln, der Kunde bestellt plötzlich kleinere Mengen. Wer seine Debitoren ordentlich beobachtet, merkt das.
Und danach?
Dann hat man die klassischen Instrumente: Vorkasse oder Zug-um-Zug, Eigentumsvorbehalt, möglichst in verlängerter und erweiterter Form, eine Warenkreditversicherung, Bürgschaften oder andere Sicherheiten. Aber, und das wird oft unterschätzt: Wer von der Krise seines Kunden weiß und sich trotzdem noch schnell bezahlen lässt, riskiert, dass der Insolvenzverwalter das später anficht und das Geld zurückholt.
Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen mit einem Kunden, der erkennbar klamm ist, können da gefährlich werden. Da lohnt es sich, frühzeitig anwaltlich draufschauen zu lassen.
Welche grundsätzliche Frage sollten sich davon betroffene Firmen dann stellen?
Brauche ich diesen Partner noch? Wenn ja, ist der sofortige Lieferstopp oft nicht die klügste Lösung. Gerade in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren sind Lieferanten ein zentraler Baustein der Sanierung. Wer sich da einbringt, etwa im Gläubigerausschuss, kann mitgestalten und hat am Ende oft mehr davon, als wenn er nur seine Forderung zur Tabelle anmeldet und auf eine Quote von ein paar Prozent wartet. Im Verfahren selbst werden neue Lieferungen ja in aller Regel bezahlt.
Sollte der Gesetzgeber Änderungen beim Insolvenzrecht vornehmen ?
Ich bin da eher zurückhaltend. Das deutsche Insolvenzrecht ist nicht die Ursache der aktuellen Entwicklung, und mit der Eigenverwaltung, dem Schutzschirmverfahren und seit 2021 dem haben wir mit den Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz " , kurz StaRUG, eigentlich einen guten Werkzeugkasten. Das größere Problem sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und die löst man nicht über die Insolvenzordnung.
Sehen Sie dennoch Handlungsbedarf?
Die EU-Harmonisierungsrichtlinie, die seit April in Kraft ist, muss bis Anfang 2029 umgesetzt werden. Darin steckt unter anderem ein Pre-Pack-Verfahren, also die Möglichkeit, einen Verkauf des Unternehmens schon vor dem Antrag vorzubereiten und dann sehr schnell umzusetzen. Das kann für den Erhalt von Betrieben ein echter Gewinn sein, wenn man es sauber regelt und die Gläubiger nicht außen vorlässt.
Wie bewerten Sie in dem Zusammenhang die Änderungspläne des Gesetzgebers?
Den Entwurf aus dem Justizministerium für ein Berufsrecht der Insolvenzverwalter finde ich im Grundsatz richtig. Einheitliche Zulassungsstandards sind vernünftig. Ich hoffe nur, dass daraus keine neue Bürokratie entsteht, die am Ende wieder Zeit kostet, die wir eigentlich für die Unternehmen brauchen.
Was wäre hier das dringendste Anliegen?
Was ich mir wirklich wünschen würde: Das StaRUG ist für den typischen Mittelständler bisher zu teuer und zu komplex, deshalb wird es kaum genutzt. Da könnte man mit einer vereinfachten Variante für kleinere Unternehmen viel erreichen. Und die Justiz braucht Personal und eine funktionierende digitale Aktenführung. Das ist wenig glamourös, würde aber in der Praxis mehr bringen als jede neue Paragraphenänderung.
Zur Person:
Matthias Dieckmann ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalter, Sachwalter sowie zertifizierter Zwangsverwalter. Seit dem Jahr 2000 war er in mehr als 1000 Firmen- und Privatinsolvenzen als Gutachter Insolvenzverwalter und CRO tätig. Nach Stationen als angestellter Rechtsanwalt und Partner in Kanzleien gründete er 2016 in Landshut seine eigene Kanzlei. Darüber hinaus ist er seit Jahren Notgeschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens und Veranstalter des Ostbayerischen Insolvenzrechtstages.