Die Bundesregierung plant, die Steuerzinsen ab 2027 auf 3,6 Prozent jährlich zu verdoppeln. Macht das einen alten Steuertrick wieder lohnenswert?

Im aktuellen Entwurf fürs Jahressteuergesetz steht es drin: Die Regierung will ab 2027 die Steuerzinsen für Nachzahlungen oder Erstattungen von 1,8 auf 3,6 Prozent p. a. verdoppeln. Die gesetzliche Karenzzeit von 15 Monaten bleibt bestehen. 

Höhere Steuerzinsen: Bei einer Erstattung gibt es dann mehr Geld

Für Steuerzahler gilt dann: Wer eine Erstattung erwartet, darf sich freuen - bei Nachzahlungen muss man dagegen tiefer in die Taschen greifen. In einigen Medienberichten wird deshalb ein alter Steuertrick wieder ausgepackt. Während der Niedrigzinsphase haben findige Steuerzahler die freiwillige Steuererklärung, bei der sie eine Erstattung erwarten, extra aufgeschoben, um die Steuerzinsen zu kassieren. So gilt bei der sogenannten Antragsveranlagung eine Frist von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. 

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Alter Steuertrick: Lohnt es sich, mit der Steuererklärung zu warten?

Doch das lohnt sich laut Experten eher nicht - und zwar aus mehreren Gründen: Es besteht das Risiko, dass eine überraschende Nachzahlung ebenso mit einem höheren Zinssatz belegt wird. Und durch die Karenzfrist gibt es 15 Monate keine Zinsen auf das Geld - während die Inflation weiter die Kaufkraft schmälert.


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Häufige Fragen

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz (JStG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das in der Regel jährlich verabschiedet wird, um das deutsche Steuerrecht an neue Entwicklungen anzupassen. Dabei werden viele, meist technische Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen (z. B. zur Einkommensteuer oder Umsatzsteuer) in einem Gesetzespaket zusammengefasst.

Wie hoch sollen die Steuerzinsen laut dem Jahressteuergesetz steigen?

Ab 2027 sollen die Steuerzinsen von 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent pro Jahr verdoppelt werden. Die gesetzliche Karenzzeit von 15 Monaten bleibt dabei unverändert bestehen.

Welche Fristen gelten bei der Abgabe der Steuererklärung?

Die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder die Erklärung freiwillig einreichen. 

Reguläre Fristen (bei Abgabepflicht):

- Ohne Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: Die Steuererklärung muss jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

- Mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: Die Frist verlängert sich erheblich (z.B. für das Steuerjahr 2024 auf den 30. April 2026)

Freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung): Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können Sie dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Sie haben für das jeweilige Steuerjahr also vier Jahre Zeit.

Hilfe bei der Steuererklärung finden Sie hier.

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