Das neue Altersvorsorgedepot ist nun auch für Selbstständige offen. Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), begrüßt den Schritt, warnt aber davor, sich bei der Entscheidung allein von Steuervorteilen und Renditeversprechen leiten zu lassen. Denn für freiwillig gesetzlich Versicherte können im Alter zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Das neue Altersvorsorgedepot soll ab 2027 auch Selbstständigen den Zugang zu einer staatlich geförderten, kapitalmarktorientierten Altersvorsorge ermöglichen. Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente soll das Geld aber nicht zwingend in einem Versicherungsvertrag angelegt werden. Stattdessen können auch Banken und Broker entsprechende Produkte anbieten.
„Dadurch wird es mehr Wettbewerb geben, und man hat diese Absicherungskosten nicht“, sagte Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), im Gespräch mit Börse Online. Auch der Wegfall der Beitragsgarantie eröffnet aus seiner Sicht neue Möglichkeiten. Das Geld kann renditeorientierter und ebenso in Aktien angelegt werden, auch wenn man dadurch stärker den Kursschwankungen ausgesetzt ist. „Man muss gewisse Risiken eingehen, um wirklich eine auskömmliche Rendite zu erzielen”, erklärt Lutz mit Blick auf die durch die Inflation schwindende Kaufkraft.
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Altersvorsorgedepot: Steuerliche Förderung mit späterer Besteuerung
Selbstständige müssen beim neuen Altersvorsorgedepot allerdings einige steuerliche Besonderheiten beachten. Darauf weist Lutz hin: „Im Erwerbsleben kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen. Im Gegenzug wird es später nachgelagert besteuert.” Der Vorteil besteht unter anderem darin, dass das Kapital während der Ansparphase wachsen kann, ohne dass laufend Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Umschichtungen oder Erträge anfallen. Dadurch kann der Zinseszinseffekt stärker wirken.
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Bei der Auszahlung lauern jedoch Steuerfallen, die Selbstständige berücksichtigen sollten, warnt Lutz. Denn viele Selbstständige sind nicht privat, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Vorsicht: Gemeint ist damit nicht, dass keine Versicherungspflicht besteht. Vielmehr können hauptberuflich Selbstständige grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Laut Lutz sind zwei Drittel aller Selbstständigen während der Erwerbsphase freiwillig gesetzlich versichert. Auch im Alter sind es nicht wenige: Als freiwillig versichert gilt, wer auch im Alter hauptberuflich selbstständig tätig ist (das kann schon bei wenigen hundert Euro Gewinn der Fall sein) oder in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mehrere Jahre vorübergehend privat krankenversichert war ("9/10-Regelung").
Nur: Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten bei der Beitragsberechnung besondere Regeln. „Diese freiwillige Versicherung hat erhebliche Nachteile. Zum einen gelten deutlich höhere Mindestbeiträge, zum anderen gilt eine höhere Bemessungsgrundlage: Maßgeblich ist der Gewinn und nicht nur das Bruttoeinkommen. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass freiwillig Versicherte auch auf Kapital- und Mieteinkünfte Beiträge bezahlen müssen.“
Das trifft auch auf die Auszahlungen aus dem neuen Altersvorsorgedepot zu. „Das haben wir beim GKV-Spitzenverband ausdrücklich nachgefragt: Das gilt für die Rente aus dem Altersvorsorgedepot. Auch wenn man den Auszahlungsplan nutzt, muss man auf alles, was man daraus erhält, als freiwillig Versicherter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen", erklärt Lutz.
Steuerhaken für Selbstständige: Mehr als 20 Prozent zusätzliche Belastung möglich
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen laut Lutz derzeit bei rund 21 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Belastung fällt zusätzlich zur Einkommensteuer an. „Das verändert die Kalkulation natürlich grundlegend, wenn man im Alter freiwillig versichert ist”, erklärt der Experte.
„Dann zahle ich nicht nur Einkommensteuer – vielleicht einen niedrigeren Grenzsteuersatz von 30 statt 42 Prozent, weil ich im Alter nur ein teilweise steuerpflichtiges Einkommen habe –, aber zusätzlich etwa 20 oder 21 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind in Summe mehr als 50 Prozent.“
Damit kann sich der eigentliche Vorteil der nachgelagerten Besteuerung deutlich abschwächen oder sich sogar ins Gegenteil verkehren. „Wenn ich diese Beitragspflicht im Alter habe, kann es sinnvoll sein, das Altersvorsorgedepot nicht zu nutzen”, so Lutz.
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Warum übliche Renditerechner zu kurz greifen können
Zudem weist Luitz daraufhin, dass Selbstständige sich nicht unbedingt auf die Online-Rechner zum Altersvorsorgedepot verlassen können. Denn die meisten Anbieter-Rechner berücksichtigen vor allem den persönlichen Einkommensteuersatz heute und im Rentenalter. Die mögliche Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werde dagegen häufig nicht abgefragt, so der Experte.
Selbstständige sollten also vor dem Abschließen selbst eine grundlegende Überlegung anstellen: “Wenn ich als Erwerbstätiger freiwillig versichert bin, weiß ich das meistens. Ob ich es im Rentenalter noch bin, ist eine Frage, die ich für mich klären sollte, weil das erhebliche finanzielle Auswirkungen hat.“
Trotz des steuerlichen Hakens befürwortet Lutz aber das neue Altersvorsorgedepot. Das Depot sei ein Fortschritt, aber nicht automatisch für jeden Selbstständigen die beste Lösung, erklärt er. Der Experte rät anderen Selbstständigen, sich in aller Ruhe und Gründlichkeit durchzurechnen, ob sich ein Angebot lohnt: „Entscheidend ist nicht nur der Steuervorteil, sondern was am Ende unterm Strich herauskommt.“
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Häufige Fragen
Ab wann können Selbstständige das neue Altersvorsorgedepot nutzen?
Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 starten und auch Selbstständigen offenstehen.
Wer gilt im Alter als freiwillig gesetzlich versichert?
Als freiwillig versichert gilt, wer im Alter hauptberuflich selbstständig tätig ist. Dafür kann schon ein Gewinn von wenigen hundert Euro ausreichen. Ebenfalls freiwillig versichert ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mehrere Jahre vorübergehend privat krankenversichert war (sogenannte 9/10-Regelung). Selbstständige sollten daher aus Steuerfragen frühzeitig klären, ob sie im Rentenalter voraussichtlich freiwillig versichert sein werden, bevor sie sich für das Altersvorsorgedepot entscheiden.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Das Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch für jeden Selbstständigen die beste Lösung. Experte Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) rät dazu, in Ruhe zu prüfen, was am Ende unter dem Strich herauskommt, und sich nicht allein vom Steuervorteil oder von Renditeversprechen leiten zu lassen.