Viele Deutsche verschenken Geld ans Finanzamt. Dabei bieten einige Posten in der Steuererklärung großes Sparpotenzial – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.

Millionen Deutsche verschenken jedes Jahr Geld ans Finanzamt – aus Unwissenheit. Dabei geht es um viel Geld: Laut dem Statistischen Bundesamt liegt die durchschnittliche Steuerrückzahlung in Deutschland bei 1.240 Euro. Doch die meisten Menschen schöpfen ihre Möglichkeiten bei der Steuererklärung längst nicht aus. Welche Posten besonders lohnen – und wo der größte Hebel liegt.

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Werbungskosten und Pauschalen: Der größte Hebel für die Steuererstattung

Wer seine Steuerlast spürbar senken möchte, sollte zunächst einen genauen Blick auf die Werbungskosten werfen – also alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt hier automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro für das Steuerjahr 2025. Wer im vergangenen Jahr jedoch mehr ausgegeben hat, sollte seine tatsächlichen Kosten unbedingt einzeln geltend machen – denn jeder Euro darüber hinaus mindert direkt die Steuerlast.

Wer regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, profitiert beispielsweise von der Homeoffice-Pauschale: Seit 2023 sind sechs Euro pro Homeoffice-Tag absetzbar, bis zu einem Jahresmaximum von 1.260 Euro. Wer darüber hinaus über ein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer verfügt, kann sogar die anteiligen Raumkosten – also Miete, Nebenkosten und Abschreibungen – steuerlich in Abzug bringen.

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Auch der tägliche Weg zur Arbeit schlägt sich positiv in der Steuererklärung nieder. Für die ersten 20 Entfernungskilometer gewährt der Gesetzgeber 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent – und das unabhängig davon, ob man mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad pendelt. Die Pauschale gilt für jeden tatsächlichen Arbeitstag. Achtung: Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Jahr. Höhere Kosten können Sie nur dann ansetzen, wenn Sie das Auto nutzen oder sehr hohe Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nachweisen.

Ein Rechenbeispiel: Wer an 220 Arbeitstagen eine einfache Strecke von 25 Kilometern zurücklegt, kommt auf eine absetzbare Pendlerpauschale von 1.738 Euro. Die Rechnung dahinter: 20 Kilometer multipliziert mit 0,30 Euro und 220 Tagen ergibt 1.320 Euro, die verbleibenden fünf Kilometer mit 0,38 Euro und 220 Tagen weitere 418 Euro – zusammen also 1.738 Euro.

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Arbeitsmittel und Fortbildung: Kleine Posten summieren sich

Was viele nicht wissen: Sämtliche Gegenstände, die beruflich genutzt werden, können steuerlich abgesetzt werden. Das gilt für den Laptop ebenso wie für Drucker, Headset oder Schreibtischstuhl, für Fachbücher, Zeitschriften und Software-Abonnements, aber auch für typische Berufskleidung, die nicht privat getragen werden kann – etwa Schutzkleidung oder Uniformen. Selbst Büromaterial und Aktentaschen zählen dazu. Wichtig: Gegenstände mit einem Nettokaufpreis bis 800 Euro können im Kaufjahr sofort und in voller Höhe abgeschrieben werden.

Auch die Kosten für berufliche Weiterbildung lassen sich vollständig abziehen – darunter Kursgebühren, Fahrtkosten zur Fortbildungsveranstaltung, Fachliteratur sowie Übernachtungskosten bei mehrtägigen Seminaren. Ebenfalls absetzbar, aber häufig vergessen: Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Und selbst für das Gehaltskonto lassen sich pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr geltend machen – ganz ohne Beleg.

Weitere Sparmöglichkeiten: Handwerker, Haushaltshilfen und Sonderausgaben

Neben den Werbungskosten bieten weitere Bereiche erhebliches Sparpotenzial. Wer Handwerker für Arbeiten im Haushalt beauftragt, kann 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – die jährliche Ersparnis beläuft sich auf bis zu 1.200 Euro. Dasselbe Prinzip gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Gartenpflege oder Pflegedienste. 

Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente sowie Beiträge zur privaten Krankenversicherung mindern die Steuerlast. Wer zudem außergewöhnliche Belastungen hatte – etwa hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder behinderungsbedingte Ausgaben –, sollte diese je nach Höhe und Einkommenssituation ebenfalls in die Steuererklärung eintragen.

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Häufige Fragen

Welche Ausgaben können Arbeitnehmer in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen?

Als Werbungskosten absetzbar sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählen unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Kosten für das Homeoffice oder ein häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, Ausgaben für berufliche Fortbildungen sowie Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträge. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro – wer mehr nachweisen kann, sollte seine Kosten einzeln angeben.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale und wer kann sie nutzen?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt seit 2023 sechs Euro pro Arbeitstag im Homeoffice und ist auf maximal 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Sie kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, die an bestimmten Tagen von zu Hause aus arbeiten – unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Wer über ein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer verfügt, kann stattdessen die anteiligen Raumkosten absetzen, was in der Regel vorteilhafter ist.

Was ist die Pendlerpauschale und wie wird sie berechnet?

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie beträgt 30 Cent je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer – pro tatsächlichem Arbeitstag. Das Verkehrsmittel spielt dabei keine Rolle: Die Pauschale gilt für Auto, Bahn und Fahrrad gleichermaßen - kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gedeckelt sein. Bei einer täglichen Strecke von 25 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt sich beispielsweise ein absetzbarer Betrag von 1.738 Euro.