Die von US-Präsident Donald Trump im Vorjahr geplante Erhöhung der US-Quellensteuer auf Ausschüttungen könnte jederzeit wieder aufleben. Was deutsche Aktionäre nach den jüngsten Zollerhöhungen beachten sollten.
Der Hintergrund
Die USA haben am 24. Juli neue Sonderzölle von 10 bis 12,5 Prozent gegen 60 Handelspartner weltweit verhängt, darunter die EU und Deutschland. Sie ersetzen den bisherigen globalen US-Pauschalzoll von 10 Prozent, der zeitgleich ausgelaufen war.
Für US-Präsident Trump sind Zölle das wichtigste Mittel, um die Wirtschaft seines Landes zu schützen, heimische Arbeitsplätze zu sichern und politische Macht auszuüben. Er verfügt jedoch noch über weitere Werkzeuge.
US-Quellensteuer auf Dividenden
Der US-Fiskus verlangt von deutschen Anlegern auf erhaltene Ausschüttungen bereits aktuell eine Quellensteuer von 30 Prozent.
Als Trumps US-Haushaltsgesetz „One Big Beautiful Bill Act“ am 4. Juli 2025 beschlossen wurde, strich der US-Senat die umstrittene Section 899 („Rachesteuer“ auf Quellensteuern) noch aus dem Gesetzestext. Die gesetzliche Basis für eine Quellensteuererhöhung ist somit im finalen Haushaltsgesetz von 2025 nicht aktiv verankert.
Im Abschnitt „Section 899“ des Gesetzes-Entwurfs waren höhere Abgaben für Investoren aus Ländern vorgesehen, deren Steuerpolitik die Trump-Regierung als nachteilig für US-Unternehmen erachtet.
Dies hätte steuerliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Investoren haben, die über Aktien, Fonds, ETFs an US-Unternehmen direkt oder mittelbar beteiligt sind: Ihnen würde ein Extra-Steueraufschlag von fünf Prozentpunkten auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren drohen. Dieser Aufschlag wäre zu der in den USA fälligen ausländischen Quellensteuer addiert worden.
Zudem hätte die US-Finanzverwaltung den Betrag “in besonders hartnäckigen Fällen steuerlicher Benachteiligung“ künftig jedes Jahr um weitere fünf Prozentpunkte anheben dürfen. Der Aufschlag könnte sich so auf bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen.
Weitere Rechtsgrundlage für Quellensteuererhöhung
Dennoch droht das Prinzip der Vergeltungssteuer auf anderem Weg wieder aufzuleben. Trump hat stattdessen bereits per Präsidialdekret prüfen lassen, ob er die seit Jahrzehnten existierende IRC Section 891 aktivieren kann.
Dieses Gesetz erlaubt es dem US-Präsidenten im Alleingang, die Steuersätze für Bürger und Unternehmen eines bestimmten Landes zu verdoppeln, wenn dieses Land US-Unternehmen steuerlich diskriminiert.
Vergeltung über Zölle statt mit höherer Quellensteuer
Trump hat seine Strategie im aktuellen Handelskonflikt verschoben: Statt der Quellensteuer nutzt er derzeit massiven Zolldruck als primäre Waffe gegen europäische Digitalsteuern und Tech-Strafen.
Als Reaktion darauf, dass die EU jüngst eine Milliardenstrafe gegen Google verhängt hat und europäische Staaten weiterhin an Digitalsteuern festhalten, drohte Trump Ende Juni und im Juli 2026 mit 100 Prozent Strafzöllen auf alle Importe der betroffenen Länder.
Fazit
Das Risiko einer reinen Quellensteuer-Erhöhung für deutsche Anleger wurde durch den Senatskompromiss 2025 zwar temporär entschärft. Da der Handelskonflikt zwischen USA und EU infolge der Regulierung von US-Tech-Riesen wie Apple, Alphabet und Meta weiter schwelt, bleibt aber das Risiko neuer steuerlicher Vergeltungsmaßnahmen hoch.