Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten tauscht Deutschland mit einer Vielzahl von Staaten und Territorien Daten von Anlegern aus. Für das Jahr 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun die finale Liste für den nächsten Datenaustausch zum Meldestichtag 30. September veröffentlicht. Diese Punkte sind für Anleger wichtig.

So ist der aktuelle Stand

Datenaustausch 2025

Die finale Länderliste wurde auf 115 Meldestaaten erweitert.  Neu oder wieder dabei sind seitdem die Vereinigten Arabischen Emirate (inklusive Dubai). die Cayman Islands und die Bahamas sowie Armenien, Moldau, Uganda und die Ukraine.


Datenaustausch 2026

Das BMF hat mit Schreiben vom 8. Juni  2026 die vorläufige Austauschliste mit 118 Staaten für den anstehenden Meldezeitraum/ Stichtag 30.September nun veröffentlicht ( Gz.: IV D 3 - S 1315/00304/071/023 ).

Neue Staaten und Aktivierungen ab dem Meldezeitraum 2026

•  Kenia und  Thailand: Der Datenaustausch mit Deutschland läuft bei beiden Ländern  seit dem Meldejahr 2024 (für die Daten des Steuerjahres 2023). Finanzdaten von dort ansässigen Personen mit deutschen Konten (und umgekehrt) werden nun regulär übermittelt.
•  Republik Moldau: Der Staat wurde ebenfalls bereits im Frühjahr 2024 in die vorläufige deutsche CRS-Meldeliste  („Common Reporting Standard“ der OECD) aufgenommen, um 2026 den operativen Austausch zu starten. 
•  Marokko: Das nordafrikanische Land steht auf Deutschlands erweiterter Liste der Partnerstaaten. Dass es bisher nicht auf der kürzlich veröffentlichten AIA-Staatenliste für 2026 aufgeführt ist, liegt daran, dass das marokkanische Parlament das Abkommen noch ratifizieren muss.
•  Ruanda: Der ostafrikanische Staat hat sich dem globalen CRS-Standard angeschlossen. Deutschland führt das Land schrittweise im Zuge der weltweiten Netzwerkerweiterung als aktiven Austauschpartner ein.

Statusänderungen und Wiederaufnahmen beim Datenaustausch

Neben den neuen Ländern auf der Liste betrifft die Aktualisierung im BMF-Schreiben  auch Staaten, mit denen das Austauschverhältnis im Vorjahr ausgesetzt war, etwa wegen mangelnder Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzstandards der OECD, und die nun wieder für den regulären Datenabgleich vorgesehen sind.

Im Gegenzug  müssen deutsche Finanzinstitute die entsprechenden Datensätze ihrer im Ausland ansässigen Kunden bis zum 31. Juli 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln, damit diese fristgerecht zum Stichtag am 30. September 2026 an die Partnerstaaten weitergeleitet werden.

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