Die Einkommensteuererklärung für 2025 steht an. Berufstätige, Familien Anleger, Ruheständler und Vermieter müssen sich auf diese Formularänderungen einstellen.
Hauptvordruck/ Mantelbogen
Wird die Einkommensteuererklärung für einen Verstorbenen abgegeben, muss im Mantelbogen das Sterbedatum eingetragen werden. Zusätzlich ist eine Aufstellung der Erben und eine Kopie des Erbscheins vorzulegen.
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Anlage S
Im Vordruck für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt. Wer diese bisher nicht vom Bundeszentralamt erhalten hat, kann seine Deklaration für 2025 dennoch rechtswirksam abgeben. Die ID-Angabe ist bis Ende 2026 nur optional. Gleiches gilt für die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
Anlage Unterhalt
Finanzämter erkennen Barzahlungen von Unterhaltsleistungen nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen an. In dem Vordruck werden dafür lediglich noch Überweisungen (mit Buchungsbestätigung oder Kontoauszug) als Nachweis akzeptiert.
Anlage KAP
Die bisherige Abfrage nach den Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften und der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen in den Zeilen 21, 24 und 25 und Totalverlusten (Zeile 29) entfällt. Seit 2021 waren derartige Verluste nur bis zur Höhe von 20 000 Euro pro Jahr für Anleger verrechenbar.
Anlage SO
Voraussetzung für die Anerkennung von Spenden an ausländische Organisationen (Zeile 22–26) ist, dass die ausländische Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist und eine Spendenbestätigung ausgestellt hat. Die Aufnahme in das Register ist durch die ausländische Organisation beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) zu beantragen.
Anlage V
Vermieter müssen zur „Lage des Grundstücks einer Eigentumswohnung“ (Zeile 7 und 8) mehr Angaben machen, darunter Daten zu Notar- und Kaufvertrag, Eigentumsübergang und Bauantrag.
Abgabefristen
Die während der Corona-Zeit verlängerten Abgabefristen sind nach schrittweisen Verkürzungen in den Vorjahren nun wieder vollständig auf die alten Termine zurückgeführt. Wer seine Deklaration selbst erstellt und zur Abgabe verpflichtet ist, muss sie bis Freitag, 31. Juli 2026, an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Pflichtaufgabe für den Fiskus beauftragt, sind die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 regulär bis 28. Februar 2027 einzureichen. Damit endet diese Abgabefrist im Vergleich zum Vorjahr zwei Monate früher. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den 1. März 2027.