Die Bundesregierung treibt die Reform der Einkommensteuer voran. Die sogenannte Reichensteuer soll deutlich verschärft werden. Diese Details sind für Steuerzahler jetzt zu beachten.

Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf kürzlich beschlossen hat, befindet sich jetzt auf dem parlamentarischen Weg im Bundestag. 

Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen bereits mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens. Die Abgabenlast soll sich ab kommendem Jahr noch weiter zu ihren Ungunsten verschieben.


Ausweitung der Reichensteuer

Das bisherige „Reichensteuer-System“ soll aufgesplittet werden: Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen sollen die Einkommensgrenzen für die „Reichensteuer“ gesenkt und durch eine zusätzliche Tarifstufe („Reichensteuer Plus“) ausgeweitet werden. 


Die geplanten Änderungen im Steuertarif

Der Einkommensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende und ab 500.000 Euro für zusammen veranlagte Partner greifen. Bisher lag diese Grenze bei 277.826 Euro (Zusammenveranlagte 555.652 Euro). 

Die neue Tarifstufe von 47 Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro (Zusammenveranlagte 560.000 Euro) gelten. Der „normale“ Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt dagegen prozentual unverändert und soll im Tarifsystem leicht „nach rechts“ verschoben werden: Geplant ist, dass er ab 2027 ab einem leicht höheren zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro (aktuell ab 69.880 Euro) greift.


Widerstand gegen neue Reichensteuer

Industrie- und Arbeitgeberverbände (wie der BDI und die DIHK) stufen die Reform als Belastung für den Mittelstand und Personengesellschaften ein und fordern Nachbesserungen in den laufenden Ausschussberatungen.

Während Teile der Opposition die Anhebung als wirkungslos oder schädlich für den Wirtschaftsstandort kritisieren, fordern andere Fraktionen eine stärkere steuerliche Entlastung der unteren Einkommen, da die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen wird. 


Das weitere Procedere

Änderungen am Entwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag gelten daher weiterhin als wahrscheinlich.

Die Änderungen sollen schrittweise ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. 


Weiterführende Links