Die geplante Steuerreform sieht vor, dass ab 2027 für Neunanschaffungen von Bitcoin und Co. die bisherige Regelung entfällt, Kryptogewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei realisieren zu können. Ein Finanzexperte weist jetzt auf eine fiskalische Falle bei Krypto-Altbeständen hin. 

Die steuerlichen Hintergründe

•    Gewinne aus Krypto-Verkäufen sind nach einer Haltefrist von einem Jahr  steuerfrei. Für innerhalb eines  Jahres realisierte Gewinne gilt eine Steuerfreigrenze von 1.000 Euro

•     Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober im Rahmen des Haushaltsentwurfs eine Reform abgesegnet. Ab 2027 soll die einjährige Haltefrist für neu gekaufte Kryptowerte gestrichen werden. Gewinne werden dann unabhängig von der Haltedauer wie Aktiengewinne pauschal mit Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag uns gegebenenfalls Kirchensteuer (zusammen bis zu 27,99 Prozent) belegt 

•     Für alle Kryptowährungen, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft werden, soll ein Bestandsschutz gelten: Sie können nach einem Jahr Haltefrist weiterhin steuerfrei veräußert werden

Börse Online: Warum können bei Krypto-Altbeständen dennoch fiskalische Fallstricke lauern?
Roman Przibylla: Wer Bitcoin auf mehreren Börsen kauft und zwischen eigenen Wallets verschiebt, muss beim Verkauf Unterlagen von allen Stationen zusammenführen. Kann ein Anbieter, der nach dem Entwurf Steuer einbehalten müsste, Kaufdatum und Kaufpreis nicht verwenden, könnte er auch bei einem älteren Bestand zunächst Steuer abziehen, obwohl der Gewinn nach bisherigem Recht grundsätzlich nicht mehr steuerbar wäre. Bis zur Korrektur fehlt dem Anleger ein Teil des Erlöses. Der Entwurf dürfte Anleger deshalb dazu bewegen, künftige Käufe und Transfers über weniger Anbieter abzuwickeln.


Können Sie dafür einen konkreten Fall aus der Praxis skizzieren?
Ein Anleger kauft 2024 Bitcoin auf einer Börse und 2027 weitere auf einer zweiten. Beide Bestände überträgt er auf dieselbe Wallet. 2028 verkauft er sie für 200.000 Euro über einen dritten Anbieter, der nach dem Entwurf Steuer einbehalten müsste. Dieser sieht nur den Eingang der Bitcoin und den späteren Verkauf. Für die früheren Käufe braucht er die Abrechnungen der Börsen und Belege für die Transfers. 

Wo liegt hier das Problem?
Ein Anbieter kann nur ausweisen, was in seinen Systemen erfasst ist. Für übertragene Bestände braucht er Angaben und Belege des Kunden. Die Blockchain reicht nicht: Sie zeigt Transfers zwischen Adressen, aber weder den Kaufpreis noch, wem eine Adresse gehört. Ob die Bewegung ein Verkauf, eine Schenkung oder nur ein Transfer zwischen eigenen Wallets war, geht daraus ebenfalls nicht hervor.

Was bedeutet das konkret?
Kann der Anbieter Kaufdatum und Kaufpreis beim Steuerabzug nicht verwenden, soll er nach dem Entwurf so rechnen, als seien die Bitcoin nach 2026 gekauft worden, und pauschal die Hälfte des Verkaufserlöses ansetzen. Bei 200.000 Euro könnten so rund 26.400 Euro Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten werden. Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag und weitere Umstände bleiben unberücksichtigt. Eine spätere Korrektur über die Steuererklärung soll möglich sein. Bis dahin steht dem Anleger das Geld nicht zur Verfügung.

Was sollten Krypto-Investoren hier beachten?
Bei der Anbieterwahl zählt, ob der Anbieter Käufe, Verkäufe und Transfers aus seinen Systemen ausweisen kann und bei übertragenen Beständen klar sagt, welche Belege noch fehlen. Liegen Kaufdatum und Kaufpreis vor, sollten ältere und spätere Käufe getrennt erkennbar sein. Die steuerliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Wie lautet Ihr Fazit?
Eine geringere Zahl von Plattformen kann den Dokumentationsaufwand reduzieren, schließt frühere Nachweislücken aber nicht. Entscheidend ist nicht die Zahl der genutzten Anbieter, sondern ob sich vor einer Veräußerung belastbar belegen lässt, wann und zu welchem Preis ein Bestand angeschafft wurde und welchen Transferweg er genommen hat.

Zur Person
Roman Przibylla ist seit Februar 2026 CEO der Bitcoin Suisse Europe AG. Er ist Experte für Krypto-Dienstleistungen und strukturierte Finanzprodukte.

Zum Unternehmen
Bitcoin Suisse bietet Krypto-Finanzdienstleistungen für institutionelle Kunden, Krypto-Stiftungen, Family Offices, Vermögensverwalter und vermögende Privatpersonen. Das 2013 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Zug und beschäftigt rund 200 Mitarbeiter. Der Anbieter in der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, den Vereinigten Arabischen Emiraten und auf den Bermudas präsent. 

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