Ab 2027 könnten Eltern für die Pflege ihrer kranken Kinder weniger bezahlte Tage zur Verfügung haben. Eine Beispielrechnung zeigt, was das bedeutet.
Wenn das Kind krank ist, bleibt meist ein Elternteil zu Hause. Ab 2027 könnten Eltern dafür weniger bezahlte Tage zur Verfügung haben, da dann eine Sonderregel aus der Corona-Zeit abläuft. Eltern könnten dann mehrere hundert Euro im Jahr weniger zur Verfügung haben.
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Kinderkrankentage 2027: Was sich ändert
Derzeit können gesetzlich versicherte Eltern für jedes Kind unter zwölf Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Elternteil beziehen. Alleinerziehende erhalten 30 Tage. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat im Bundestag angekündigt, die Sonderregel, die während der Corona-Zeit eingeführt wurde, nicht zu verlängern.
Ohne neues Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2027 wieder die Standardregel des § 45 Abs. 2 SGB V: zehn Arbeitstage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage. Die Obergrenze für mehrere Kinder sinkt von 35 auf 25 Tage; für Alleinerziehende von 70 auf 50 Tage.
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Ist die Kürzung schon beschlossen?
Nein, nicht im engeren Sinne. Die Kürzung tritt ein, wenn der Gesetzgeber nichts unternimmt, da die Sonderregelung Ende 2026 ausläuft. Für eine Verlängerung müsste der Bundestag jedoch rechtzeitig ein Gesetz beschließen.
Politisch ist das Thema umstritten. Der Koalitionspartner SPD will anders als Linnemann eine Fortführung der Sonderregelung. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, ihre Partei habe in der Gesundheitsreform den Verbleib der 15 Tage vereinbart. Ein öffentliches Dokument dazu gibt es aber nicht.
Linnemann ist dagegen der Meinung, dass die Politik gut daran tue, solche Sonderregeln wieder zurückzunehmen. Zu den nur noch zehn Kinderkrankheitstagen sagte er: “Das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona.”
Was Eltern konkret verlieren
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Höchstgrenze lag 2026 bei 135,63 Euro pro Tag.
Reichen die Kinderkrankengeld-Tage nicht aus, müssen Eltern trotzdem zu Hause bleiben. Können sie diese Zeit nicht über Urlaub oder Überstundenausgleich auffangen, bleibt nur eine unbezahlte Freistellung. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht über § 45 SGB V allerdings nur im Rahmen der Kinderkrankengeld-Tage. Darüber hinaus hängt es vom Arbeitsvertrag und von der Einigung mit dem Arbeitgeber ab.
Beispielrechnung: So viel Geld kann Eltern entgehen
Die folgenden Rechnungen sind vereinfacht. Sie gehen von 21,67 Arbeitstagen pro Monat aus (260 Arbeitstage geteilt durch 12), zahlen 90 Prozent des Nettotageslohns und berücksichtigen keine weiteren Abzüge. Das Gesetz berechnet das tägliche Kinderkrankengeld im Regelfall anhand der tatsächlichen Kalendertage (Teilung des Monatsnettos durch 30 Tage) und nicht anhand der geleisteten Arbeitstage (21,67). Die Höchstgrenze von 135,63 Euro pro Tag ist berücksichtigt.
Ein Elternteil braucht 2026 und 2027 jeweils 25 Krankheitstage für sein Kind. 2026 stehen 15 Tage zur Verfügung, 2027 nur noch 10. Die fehlenden fünf Tage schlagen wie in der vereinfachten Rechnung finanziell zu Buche, wenn das Elternteil sie ohne Ausgleich zu Hause verbringt:
| Nettogehalt pro Monat | Netto pro Kalendertag (÷ 30) | Kinderkrankengeld pro Tag (90 %) | Verlust bei 5 Tagen |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | ca. 67 € | ca. 60 € | ca. 300 € |
| 2.800 € | ca. 93 € | ca. 84 € | ca. 420 € |
| 3.500 € | ca. 117 € | ca. 105 € | ca. 525 € |
Die Höchstgrenze von 135,63 Euro pro Tag greift erst bei einem Nettoeinkommen von rund 4.520 Euro im Monat.
Fazit: Kürzung wahrscheinlich
Die Kürzung der Kinderkrankentage ist aktuell wahrscheinlich, da Gesundheitsminister Linnemann daran festhalten will. Für Eltern heißt das: Ab 2027 können pro Kind fünf Tage fehlen, Alleinerziehende verlieren sogar zehn. Je nach Einkommen sind das mehrere hundert Euro im Jahr. Und das betrifft vor allem die Familien, in denen ein Infekt-Winter ohnehin an den Nerven zehrt.
Ob die Sonderregel doch noch verlängert wird, entscheidet der Bundestag. Bis dahin lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten.
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Häufige Fragen
Wie viele Kinderkrankentage habe ich ab 2027?
Ohne neues Gesetz zehn Arbeitstage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage. Die Obergrenze liegt bei 25 Tagen für Eltern und 50 Tagen für Alleinerziehende, wenn mehrere Kinder betroffen sind.
Ist die Kürzung schon beschlossen?
Noch nicht. Sie tritt automatisch ein, wenn der Bundestag die Sonderregel nicht rechtzeitig verlängert. Die Entscheidung ist also noch offen.
Bekomme ich für fehlende Tage Geld vom Staat oder vom Arbeitgeber?
Kinderkrankengeld gibt es nur innerhalb der gesetzlichen Tage. Darüber hinaus hängt eine bezahlte Freistellung vom Arbeitsvertrag oder einer Einigung mit dem Arbeitgeber ab. Wer unsicher ist, sollte die eigene Situation mit der Krankenkasse oder einer Beratungsstelle klären.