Die offizielle Petition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist kann jetzt mitgezeichnet werden. Bis zum 15. September 2026 werden mindestens 30.000 Unterstützer benötigt. von Ulf Heyden
Die Bundesregierung will Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig ähnlich wie Kapitaleinkünfte besteuern. Damit könnte die Steuerfreiheit nach einem Jahr entfallen. Eine Bundestagspetition will die bestehende Regelung erhalten.
Für langfristig orientierte Bitcoin-Anleger könnte sich die steuerliche Ausgangslage grundlegend verändern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, Gewinne aus Kryptowerten künftig ähnlich wie Einkünfte aus Aktien, Fonds und anderen Kapitalanlagen behandeln zu wollen. Sollte die Bundesregierung diesen Kurs in ein Gesetz überführen, könnte die bislang geltende einjährige Haltefrist entfallen.
Noch ist allerdings nichts beschlossen. Ein konkreter Gesetzentwurf mit Steuersatz, Stichtag und Übergangsvorschriften liegt bislang nicht vor. Anleger sollten daher weder in Panik geraten noch voreilige Verkaufsentscheidungen treffen. Die politische Richtung ist erkennbar, die entscheidenden Details sind jedoch weiterhin offen.
Hier geht es direkt zur offiziellen Petition 201716 beim Deutschen Bundestag: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_30/Petition_201716.nc.html
So funktioniert die Bitcoin-Haltefrist heute
Bitcoin und andere gängige Kryptowerte gelten im Privatvermögen steuerlich grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz. Diese Einordnung wurde 2023 auch durch den Bundesfinanzhof bestätigt.
Verkauft ein Privatanleger seine Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, muss er den Gewinn grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Als Veräußerung gilt nicht nur der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch gegen eine andere Kryptowährung oder das Bezahlen einer Ware mit Bitcoin kann steuerlich ein Veräußerungsgeschäft auslösen.
Werden die Bitcoin dagegen länger als ein Jahr gehalten, ist ein späterer Veräußerungsgewinn im typischen Fall eines privaten Anlegers nicht mehr steuerbar. Gerade für langfristige Investoren ist diese Regel ein wichtiger Bestandteil ihrer Anlagestrategie.
Bei steuerpflichtigen Verkäufen innerhalb der Jahresfrist gilt für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro. Wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Betrag.
Andere Regeln können für betrieblich gehaltene Kryptowerte sowie für Einkünfte aus Mining, Staking oder Lending gelten
Was die Bundesregierung plant
Im April 2026 kündigte Bundesfinanzminister Klingbeil erstmals an, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 präzisierte er die politische Stoßrichtung: Gewinne aus Kryptowerten sollen steuerlich genauso behandelt werden wie Kapitaleinkünfte.
Eine solche Neuzuordnung könnte bedeuten, dass Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig bleiben. Naheliegend wäre dann eine Besteuerung mit grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus eine Belastung von 26,375 Prozent.
Ob die Bundesregierung tatsächlich exakt dieses Modell verfolgt, ist jedoch noch nicht bekannt. Ein Haushaltsentwurf kann das Einkommensteuerrecht nicht ändern. Dafür ist ein eigenes Gesetz notwendig, das Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss.
Bislang fehlen Antworten auf zentrale Fragen:
- Wann soll eine Neuregelung in Kraft treten?
- Erhalten bereits gekaufte Bitcoin Bestandsschutz?
- Wie werden Wertsteigerungen behandelt, die vor dem Stichtag entstanden sind?
- Welche Regeln gelten künftig für Verluste?
- Kann der Sparer-Pauschbetrag genutzt werden?
- Müssen deutsche Kryptobörsen die Steuer automatisch einbehalten?
- Werden Bitcoin, Stablecoins und andere Token steuerlich gleichbehandelt?
Vor allem der mögliche Bestandsschutz dürfte für Anleger entscheidend sein. Würde die neue Regel ausschließlich für nach einem bestimmten Stichtag angeschaffte Kryptowerte gelten, bliebe die bisherige Steuerfreiheit älterer Bestände möglicherweise erhalten. Eine rückwirkende Einbeziehung vorhandener Positionen wäre dagegen rechtlich und politisch wesentlich konfliktträchtiger.
Vorbild Aktien oder Vorbild Gold?
Hinter der Debatte steht eine grundlegende Frage: Ist Bitcoin steuerlich eher mit Aktien oder mit Gold vergleichbar?
Befürworter einer Reform ordnen Kryptowährungen als Kapitalanlage ein. Gewinne aus Aktien, ETFs und Investmentfonds bleiben auch nach jahrzehntelanger Haltedauer steuerpflichtig. Aus dieser Perspektive erscheint die Steuerfreiheit langfristiger Kryptogewinne als kaum zu begründende Begünstigung.
Die Gegner einer Abschaffung verweisen dagegen auf die rechtliche Systematik des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz. Bitcoin wird dort nicht wie ein Wertpapier behandelt, sondern wie ein privates Wirtschaftsgut. Vergleichbare Regeln gelten beispielsweise für Gold, Fremdwährungen, Kunstwerke und Sammlerstücke.
Aus dieser Sicht wäre nicht die bestehende Haltefrist das Privileg, sondern ihre gezielte Abschaffung allein für Kryptowerte ein Bruch mit dem bisherigen Steuersystem.
Hinzu kommt ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Ohne Haltefrist müssten Anleger selbst nach zehn oder 15 Jahren nachweisen können, wann sie ihre Bitcoin zu welchem Preis gekauft haben. Wer über mehrere Börsen, Wallets und Sparpläne investiert, müsste seine Transaktionshistorie dauerhaft und lückenlos dokumentieren.
Warum die Einnahmen schwer zu kalkulieren sind
Politisch wird die Reform auch mit zusätzlichen Steuereinnahmen begründet. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen könnten, lässt sich jedoch kaum seriös prognostizieren.
Das Steueraufkommen hängt unter anderem von der Kursentwicklung, dem Verhalten der Anleger und möglichen Übergangsvorschriften ab. Eine strengere Besteuerung könnte zudem dazu führen, dass Investoren ihre Verkäufe verschieben, ihre Positionen über ausländische Anbieter verwalten oder ihren steuerlichen Wohnsitz verlagern.
Auch die Verrechnung von Verlusten beeinflusst das Ergebnis. Nach starken Kursrückgängen könnten dem Staat geringere Einnahmen entstehen als erwartet. Je nach Ausgestaltung der Reform wären sogar zusätzliche Verlustverrechnungspotenziale denkbar.
Eine im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt genannte Milliardensumme umfasst nicht nur die Kryptobesteuerung, sondern zugleich Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität. Sie ist deshalb keine belastbare Prognose für die Einnahmen aus einer Abschaffung der Haltefrist
Mehr Transparenz ist bereits beschlossen
Unabhängig von der möglichen Steuerreform werden Kryptotransaktionen für die Finanzbehörden künftig transparenter. Das bereits beschlossene Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz setzt europäische und internationale Meldevorgaben um.
Kryptodienstleister müssen künftig bestimmte Angaben zu ihren Kunden und deren Transaktionen an die Finanzbehörden übermitteln. Die Pflichten gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026. Erste Meldungen sind 2027 vorgesehen.
Diese Regeln schaffen die Haltefrist nicht ab und verändern auch nicht unmittelbar die Höhe der Steuer. Sie erleichtern den Finanzämtern aber die Kontrolle. Anleger sollten deshalb bereits heute darauf achten, Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Transfers zwischen eigenen Wallets nachvollziehbar zu dokumentieren.
ProHaltefrist mobilisiert gegen die Reform
Gegen die geplante Neuregelung formiert sich Widerstand. Die Kampagne ProHaltefrist begleitet eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag. Sie entstand aus einer „Taskforce Haltefrist“ des Bitcoin Bundesverbands und wird von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Börsen, Wallet-Anbietern, Steuerdienstleistern und Medien unterstützt.
Die Initiative fordert keine generelle Steuerfreiheit für sämtliche Kryptogewinne. Verkäufe innerhalb der Jahresfrist sollen weiterhin steuerpflichtig bleiben. Ihr Ziel ist vielmehr, die gegenwärtige Einordnung von Kryptowerten als andere Wirtschaftsgüter und damit die Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres zu bewahren.
ProHaltefrist argumentiert mit dem Vertrauensschutz für bestehende Anleger, dem langfristigen privaten Vermögensaufbau und der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine isolierte Verschärfung der Kryptobesteuerung könne Kapital, Unternehmen und Fachkräfte ins Ausland treiben. Zudem warnt die Initiative vor zusätzlichen Dokumentationspflichten für private Anleger.
Rechtlicher Betreiber der Kampagnenseite ist der Bitcoin Bundesverband. ProHaltefrist ist damit eine Interesseninitiative der Bitcoin- und Kryptobranche und keine unabhängige staatliche Stelle.
Was die Petition bewirken kann
Die Bundestagspetition kann noch bis zum 15. September 2026 mitgezeichnet werden. Erreicht sie mindestens 30.000 Unterstützer, ist grundsätzlich eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Bundestages vorgesehen.
Die Petenten könnten dort ihre Argumente vortragen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Auch die Bundesregierung kann zur geplanten Reform Stellung beziehen. Das würde die politische und mediale Aufmerksamkeit für das Thema deutlich erhöhen.
Die Petition ist allerdings weder eine Volksabstimmung noch ein Vetorecht. Selbst das Erreichen des Quorums verhindert ein späteres Gesetz nicht automatisch. Es erhöht jedoch den politischen Rechtfertigungsdruck und gibt den Gegnern der Reform eine öffentliche Bühne.
Das sollten Anleger jetzt tun
Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, sind hektische Umschichtungen kaum sinnvoll. Anleger sollten die weitere Entwicklung beobachten und sich auf verschiedene Szenarien vorbereiten.
Besonders wichtig ist eine vollständige Dokumentation:
- Kaufdatum und Anschaffungspreis
- Gebühren und Handelskosten
- Verkäufe und Tauschgeschäfte
- Transfers zwischen eigenen Wallets
- Erträge aus Staking, Lending oder Mining
- Herkunft bereits länger gehaltener Bestände
Bei hohen stillen Reserven oder komplexen Transaktionshistorien kann eine frühzeitige Beratung durch einen auf Kryptowerte spezialisierten Steuerberater sinnvoll sein. Entscheidungen über Verkäufe sollten jedoch erst getroffen werden, wenn zumindest ein konkreter Gesetzentwurf und mögliche Übergangsregeln bekannt sind.
Fazit: Politisches Risiko steigt, aber noch gilt die Jahresfrist
Die Bundesregierung hat sich politisch auf eine stärkere Besteuerung von Kryptogewinnen festgelegt. Wie die Reform konkret aussehen wird, ist jedoch offen. Weder die Abschaffung der Haltefrist noch eine pauschale Besteuerung mit 25 Prozent sind bislang beschlossen.
Für Anleger bleibt die bestehende Rechtslage deshalb vorerst unverändert: Wer privat gehaltene Bitcoin nach mehr als einem Jahr verkauft, kann den Gewinn grundsätzlich weiterhin steuerfrei realisieren.
Die entscheidende Auseinandersetzung beginnt erst mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs. Bis dahin versucht ProHaltefrist, den politischen Widerstand zu bündeln.
Hier kann die offizielle Bundestagspetition 201716 bis zum 15. September 2026 mitgezeichnet werden
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.