Der Schritt ist ungewöhnlich. Normalerweise wird ein Inhaberkontrollverfahren erst ab einem Aktienbesitz von zehn Prozent möglich. Die beiden Großaktionäre der Deutschen Bank - das chinesische Unternehmen HNA und die Herrscherfamilie von Katar - kontrollierten aber nur jeweils etwas weniger als zehn Prozent der Anteile.

Mit ihren großen Aktienpaketen konnten beide Gruppen jeweils einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank entsendet. Wegen der auf Hauptversammlungen meist äußert niedrigen Stimmrechts-Präsenz, können die beiden Großaktionäre wichtige Entscheidungen der Bank durchwinken oder blockieren.

Um die Überprüfung durchzuführen müsste die EZB daher nachweisen, dass die Aktionäre erheblichen Einfluss auf das Geldhaus ausübten. "Wie das ausgeht, ist noch offen, aber sie werden wohl behandelt, als hielten sie mehr als zehn Prozent", zitierte die Zeitung einen Insider. Bei einem solchen Verfahren prüfen die Aufseher, ob die Eigenkapitalgeber über genügend Mittel verfügen, die Sie im Notfall nachschießen könnten. Ebenso könnte die Zuverlässigkeit der HNA Group und von Katar unter die Lupe genommen werden und zudem, ob die Kapitalgeber vorbestraft oder in kriminelle Handlungen verstrickt sind. Auch der Frage, woher das Geld für die Aktienkäufe kommt, könnte die EZB nachgehen.

Dem Vernehmen nach sei der Einstieg von HNA der Auslöser für die Bedenken der Aufsicht gewesen, hieß es in dem Bericht. Die EZB und die Deutsche Bank wollten sich auf Anfrage nicht zu dem Bericht äußern.

Auf Seite zwei: Einschätzung der Redaktion

Einschätzung der Redaktion


Nach der Hauptversammlung im Mai gingen die meisten Aktionäre davon aus, dass die Bank das Schlimmste hinter sich hat. Da noch nicht entschieden ist, ob es zu einem Prüfverfahren kommt, stufen wir die Aktie auf Beobachten ab.

Empfehlung: Beobachten.
Kursziel: 17,50 Euro
Stoppkurs: 13,40 Euro