Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will bis Ende des Jahres über die Klagen der AKW-Betreiber entscheiden. RWE, E.ON und Vattenfall fordern vom Bund einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag, weil das nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima beschlossene Gesetz zum Ausstieg aus der Kernenergie in die vom Grundgesetzt geschützten Eigentumsrechte eingreife.

Eine Urteilsverkündung 2015 käme früher als gedacht, schrieb Analyst Alexander Karnick von der Deutschen Bank in einem Kommentar. Sollten die Versorger die geforderten Summen zugesprochen bekommen, würde dies bei RWE einen Kursaufschlag von zehn und bei E.ON von vier Euro rechtfertigen. Das Tauziehen um die Höhe des Schadenersatzes werde sich aber auch nach dem BVerfG-Urteil noch lange hinziehen.

Reuters