Eigentlich sind Kinder ja unbezahlbar. Aber Eltern gehen bei der Geburt eines Kinds immerhin eine finanzielle Verpflichtung in sechsstelliger Höhe ein - statistisch betrachtet. Warum also nicht überlegen, wie man Geld fürs Studium oder einen guten Start ins Erwachsenenleben rechtzeitig ansparen kann - und wie sich Großeltern und Paten daran beteiligen könnten? Taufe, Kommunion oder Konfirmation könnten Eltern daher zum Anlass nehmen, um ein Wertpapierdepot fürs Kind zu eröffnen - und vielleicht gleich einen Sparplan auf aktiv gemanagte Fonds oder auf ETFs abzuschließen.

Bei den befragten Banken (siehe Tabelle unten) ist die Eröffnung eines Kinderdepots für die gesetzlichen Vertreter, in aller Regel also die Eltern, unproblematisch. Patentanten oder -onkel oder die Großeltern dürfen das hingegen bei den meisten Häusern nicht. Sie können aber als Kontobevollmächtigte eingesetzt werden - und natürlich beim Sparen helfen und Einzahlungen aufs Verrechnungskonto zum Kinderdepot tätigen. Bei der Deutschen Bank können Paten oder Großeltern ein Depot zugunsten Dritter eröffnen und das Kind als Begünstigten einsetzen.

Bei Filialinstituten müssen sich die Eltern ausweisen, bei Direktbanken zumeist das Postident-Verfahren durchlaufen. Sind die Eltern bereits Kunden der Bank, wird normalerweise keine neuerliche Legitimation benötigt. Für das Kind müssen Eltern üblicherweise den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde vorlegen oder bei Direktbanken amtlich beglaubigte Kopien einsenden. Geschiedene benötigen gegebenenfalls einen Sorgerechtsnachweis. Es empfiehlt sich daher, vor Eröffnung die Anforderungen seiner Bank genau zu studieren.

Daneben muss man meistens auch die Steueridentifikationsnummer des Kinds angeben. Bitter, aber wahr: Sehr oft ist das Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern mit dem Betreff "Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139 b Abgabenordnung" der erste Brief, den ein Kind an es selbst adressiert erhält. Ist das Depot eröffnet, erhalten die Eltern den Kontozugang und die Verfügungsberechtigung, solange die Kinder noch minderjährig sind; sie dürfen erst nach Erlangung der Volljährigkeit selbst agieren.

Auf lange Sicht viel Geld sparen lässt sich mit Kostenlos-Depots. Manche Direktbanken bieten das für Erwachsene, aber auch für Kinder uneingeschränkt an, bei anderen ist die kostenlose Depotführung an Bedingungen wie etwa ein bestimmtes Depotvolumen oder Einzahlungen in einen Wertpapiersparplan geknüpft. Da gerade für Kinder Fonds- oder ETF-Sparpläne für den Vermögensaufbau besonders geeignet sind, lässt sich diese Bedingung allerdings leicht erfüllen. Häufig sind Kinderdepots generell kostenlos.