Der Jahreswechsel bringt traditionell einige rechtliche Neuerungen mit sich, die auch Bankkunden und Verbraucher betreffen - und die Sie daher kennen sollten. Und so mancher sollte sich im Vorweihnachtstrubel mal kurz Zeit nehmen, um seine Finanzen zu checken. Das hilft, einiges an Geld zu sparen. Denn manche Neuerung des kommenden Jahres sollte besser noch 2015 beachtet werden. Die wichtigsten Tipps für Bankkunden und Geldanleger:

Verluste verrechnen



Man spricht nicht gern darüber, aber es kann vorkommen, dass man mit Wertpapieren Verluste erleidet. Für den Fall, dass man Depots bei mehreren Banken führt, empfiehlt es sich zu überlegen, ob eine Verlustbescheinigung beantragt werden soll. Dafür hat man aber nur bis zum 15. Dezember Zeit. Der Antrag ist dann sinnvoll, wenn Verluste in einem Depot mit Gewinnen in einem bei einer anderen Bank geführten Depot verrechnet werden sollen. Das geht zwar nur über die jährliche Steuererklärung, aber dafür benötigt man die Verlustbescheinigung. Wer den Stichtag versäumt, verliert nichts: Die Banken schreiben die Verlustverrechnungstöpfe einfach 2016 fort und verrechnen die Miesen im Rahmen der Abgeltungsteuer mit künftigen Gewinnen, Dividenden oder Zinsen.

Freisteller checken



Bei dieser Gelegenheit ist es ratsam, gleich auch die Freistellungsaufträge zu überprüfen. Denn ab Januar 2016 verlieren Freisteller, die noch ohne Angabe der eigenen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) erteilt wurden, ihre Gültigkeit. Die Folge: Die Banken ziehen womöglich ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer ab. Bei Freistellern, die seit 2011 erteilt wurden, wurde schon nach der Steuernummer gefragt, bei älteren nicht. Es genügt, am besten noch vor dem Jahreswechsel, der Bank die Steuer-ID mitzuteilen. Und wenn man schon mal dabei ist, sollte gleich auch überprüft werden, ob das maximal erlaubte Freistellungsvolumen von 801/1602 Euro (Ledige/Verheiratete) auf die verschiedenen Banken optimal verteilt ist. Ehe- und Lebenspartner müssen beim Gemeinschaftskonto beide Steuer-IDs mitteilen. Die Banken sind nicht verpflichtet, fehlende Nummern bei den Kunden abzufragen.

Kindergeld



Auch die Kindergeldkassen möchten ab 2016 die Steuer-ID wissen, und zwar die des Elternteils, der das Kindergeld bezieht, und die der Kinder, für die Kindergeld fließt. So soll vermieden werden, dass es womöglich doppelt gezahlt wird. Die in sozialen Netzwerken geschürte Sorge, dass die Zahlungen ohne Angabe der ID ab 2016 sofort eingestellt werden, ist jedoch unbegründet. Auch die Steuer-IDs der Kinder hat das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt - häufig ist das der erste Brief, den ein Kind in seinem Leben erhält. Übrigens: Ab 1. Januar steigt das Kindergeld um zwei Euro pro Kind. Für das erste und zweite gibt es dann jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat.

IBAN wird Pflicht



Noch bis 1. Februar 2016 haben Privatpersonen Zeit, sich an die 22-stellige IBAN bei Überweisungen etc. zu gewöhnen. Die alte Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl hat dann endgültig ausgedient. Bisher haben die Banken solche Überweisungsaufträge aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Ab 1. Februar ist dies nicht mehr möglich. Die eigene IBAN findet sich auf der EC-Karte oder auf Kontoauszügen; bei deutschen Konten beginnt sie mit der Kennung DE, danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die bekannte achtstellige Bankleitzahl und dann die zehnstellige Kontonummer. Die Internationale Bankleitzahl BIC braucht man dann selbst für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU nicht mehr, die IBAN reicht.

Girokonto für jeden



Alle Geldinstitute werden im Frühjahr 2016 gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto auf Guthabenbasis mit grundlegenden Funktionen für jedermann anzubieten. Alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU, auch Erwerbs- und Obdachlose sowie in Deutschland registrierte Flüchtlinge und Asylbewerber, haben das Recht, ein solches Konto zu eröffnen. Das ist nötig, da viele Sozial- und Lohnersatzleistungen nicht in bar fließen, sondern auf Girokonten überwiesen werden.

Schneller zum Konto



Mit vereinheitlichten Mindeststandards soll der Wechsel der kontoführenden Bank erleichtert werden. Künftig sollen innerhalb Deutschlands die alte und die neue Bank beim Wechsel zusammenwirken und beispielsweise ein- und ausgehen- de Überweisungen sowie Lastschriftmandate auf das neue Institut übertragen. Bisher war das für Kunden ein zeitraubendes Unterfangen.

Schutz vor Miesen



Liegen Kunden dauerhaft im Minus, müssen Banken künftig eine Beratung über kostengünstigere Alternativen zum teuren Dispokredit anbieten. Das ist der Fall, wenn der Kontoinhaber den Überziehungsrahmen mehr als ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu Dreiviertel nutzt. Wird das Konto bis in den Bereich der geduldeten Überziehungen ins Minus getrieben, muss die Bank bereits nach drei Monaten beraten. Beim Dispokredit müssen Banken und Sparkassen künftig auf ihrer Homepage deutlich sichtbar über die Höhe des Sollzinses informieren.