Am 31. Juli ist Schluss. Dann muss bei einer Abgabepflicht die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wir haben einen Überblick, wie das schnell und einfach funktioniert.

Die Deadline naht – und die Steuererklärung liegt noch unangetastet auf dem Schreibtisch. Aber wer mit der richtigen Strategie vorgeht, kann die Erklärung auch in letzter Minute korrekt abgeben. Hier erfahren Sie, wie Sie schnell fertig werden – und an wen Sie sich bei Problemen wenden können.

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So erstellen Sie Ihre Steuererklärung schnell und effizient

1. Unterlagen vorher zusammensuchen

Bevor Sie loslegen, sammeln Sie alle relevanten Dokumente an einem Ort:

- Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber, meist digital abrufbar)

- Kontoauszüge des vergangenen Jahres (für Nachweise von Ausgaben)

- Belege für Sonderausgaben (z. B. Spendenquittungen, Versicherungsnachweise)

- Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen (Rentenversicherung, private Krankenversicherung)

- Letzter Steuerbescheid als Orientierung

2. Digitale Steuer-Tools nutzen

Statt das amtliche Formularpaket von Hand auszufüllen, sparen Software-Lösungen erheblich Zeit. Sie führen meist mit einer Anleitung durch die Erklärung und erkennen automatisch, was Sie absetzen können.

Elster, das offizielle Online-Portal der Finanzämter, ist dafür kostenlos nutzbar. Wer mehr Tipps und Anleitung bei der Steuererklärung braucht, für den kann es sich lohnen, eine Anwendung von einem privaten Anbieter zu kaufen. Besonders bekannt sind WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer und SteuerGo. 

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3. Vorjahreserklärung als Vorlage nehmen

Viele Positionen – Versicherungen, Fahrtkosten, Arbeitsmittel – ändern sich von Jahr zu Jahr kaum. Die Erklärung des Vorjahres ist ein effizienter Ausgangspunkt und schützt davor, wichtige Posten zu vergessen.

4. Abgabefrist im Blick behalten

Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Bei drohender Fristversäumnis können Sie beim Finanzamt zwar eine Fristverlängerung beantragen – müssen dafür aber einen triftigen Grund wie etwa eine Erkrankung vorweisen.

Weiterführende Links

Lohi, Steuerberater und Co.: Wo Sie Hilfe bekommen

Für Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende sind Lohnsteuerhilfevereine die günstigste professionelle Option. Der Jahresbeitrag ist überschaubar (oft 50–150 Euro), und Sie erhalten kompetente persönliche Beratung.

Bei komplexeren Situationen – Selbstständigkeit, Vermietung, Auslandseinnahmen – ist ein Steuerberater die richtige Wahl. Kosten werden nach der Steuerberatergebührenverordnung berechnet und sind selbst als Werbungskosten absetzbar.

Online bieten die FAQ unter elster.de eine erste Orientierung. Zudem gibt es bei unabhängigen Verbraucherportalen wie der Stiftung Warentest und Finanztip Steuertipps.

Oft unterschätzt: Das Finanzamt gibt bei formalen Fragen (Fristen, fehlende Formulare, Zahlungsmodalitäten) kostenlos Auskunft – auch telefonisch. Bei inhaltlichen Steuerfragen ist die Beratung allerdings eingeschränkt.

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Häufige Fragen

 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?

Die reguläre Abgabefrist bei einer Abgabepflicht endet am 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuzieht, hat in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Eine Fristverlängerung ist beim Finanzamt grundsätzlich möglich – jedoch nur mit einem triftigen Grund, etwa einer Erkrankung.

Welche digitalen Hilfsmittel erleichtern das Ausfüllen der Steuererklärung?

Das offizielle Online-Portal Elster ist kostenlos und direkt von den Finanzämtern bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Software-Lösungen privater Anbieter wie WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer und SteuerGo. Diese führen Schritt für Schritt durch die Erklärung und weisen meist automatisch auf absetzbare Posten hin.

An wen können sich Steuerpflichtige wenden, wenn sie Hilfe benötigen?

Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende sind bei einem Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehoben – der Jahresbeitrag liegt oft zwischen 50 und 150 Euro. Bei komplexeren Fällen wie Selbstständigkeit oder Vermietung empfiehlt sich ein Steuerberater. Für erste Orientierung stehen außerdem die FAQ auf elster.de, Verbraucherportale wie Stiftung Warentest und Finanztip sowie das Finanzamt selbst für formale Fragen kostenlos zur Verfügung.