Das Bundesfinanzministerium will die einjährige Bitcoin-Haltefrist abschaffen. Was das für Anleger bedeutet – und warum die Reform rechtlich hochumstritten ist. Ein Gastbeitrag von Ulf Heyden, Bitcoin-Bootcamp.de.
Für Bitcoin-Anleger in Deutschland könnte der Montag zu einem steuerpolitischen Wendepunkt werden. Nach einer Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums soll die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte fallen. Gewinne wären damit künftig unabhängig davon steuerpflichtig, ob ein Anleger seine Coins einen Monat, drei Jahre oder ein Jahrzehnt gehalten hat. Noch ist die Reform nicht beschlossen. Doch mit der geplanten Befassung im Bundeskabinett am 6. Juli würde aus einer politischen Absicht erstmals ein offizieller Regierungsentwurf.
Für die Bundesregierung geht es um Steuereinnahmen und Gleichbehandlung. Für Anleger geht es um Rechtssicherheit, Standortattraktivität und die Frage, ob der Staat nachträglich in ein Modell eingreift, auf dessen Verlässlichkeit viele seit Jahren gebaut haben.
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Bitcoin-Steuer und Haltefrist: Der deutsche Sonderweg steht vor dem Ende
Bislang gilt in Deutschland eine vergleichsweise investorenfreundliche Regelung. Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen werden im Privatvermögen grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ behandelt. Wer sie länger als zwölf Monate hält, kann Gewinne nach heutiger Rechtslage steuerfrei realisieren. Diese Systematik ergibt sich aus § 23 Einkommensteuergesetz und gilt nicht nur für Kryptowerte, sondern auch für andere private Wirtschaftsgüter wie Gold, Silber, Kunstwerke, wertvolle Uhren oder Fremdwährungen auf unverzinsten Konten.
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Die Einordnung von Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter wurde vom Bundesfinanzhof im Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt. Der BFH befasste sich damals ausdrücklich mit Gewinnen aus Bitcoin, Ether und Monero und ordnete sie bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres als private Veräußerungsgeschäfte ein. Auch das Bundesfinanzministerium hatte in seinem Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen festgehalten, dass Einheiten einer virtuellen Währung „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 EStG sind. Genau diese steuerliche Architektur will die Bundesregierung nun aufbrechen.
Bitcoin-Steuer 2026: Was im Entwurf steht
Nach der Kabinettsvorlage sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Die entscheidende Formulierung lautet, dass Veräußerungsgewinne dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig wären.
Die Begründung der Bundesregierung ist politisch bewusst breit angelegt. Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, solle künftig ebenso seinen „Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens“ leisten wie Arbeitnehmer oder Anleger mit Aktienerträgen. Zudem verspricht sich die Regierung nach den vorliegenden Berichten höhere Steuereinnahmen.
Für Anleger würde dies voraussichtlich bedeuten: Statt Steuerfreiheit nach zwölf Monaten käme künftig eine Besteuerung ähnlich wie bei Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen in Betracht. Bei Anwendung der Abgeltungsteuer wären 25 Prozent fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zusammen ergibt sich ohne Kirchensteuer eine Belastung von 26,375 Prozent. Bei einem Krypto-Gewinn von 10.000 Euro wären das 2.637,50 Euro Steuer, unabhängig von der Haltedauer.
Noch ist allerdings offen, ob die Reform exakt nach diesem Modell umgesetzt wird. Die Kabinettsvorlage ist kein ausformulierter Gesetzentwurf mit allen Detailregelungen. Erst nach einem Kabinettsbeschluss würden Bundesrat und Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren über die Reform beraten.
Änderung der Bitcoin-Regelung: Greift der Staat nur für künftige Käufe zu, oder auch bei Beständen?
Steuerrechtler sehen die geplante Reform kritisch. Dr. Ingo Heuel, Rechtsanwalt und Steuerberater der LHP-Gruppe, sagte gegenüber „Blocktrainer": „Ein bloßer Einnahmewunsch des Finanzministeriums ersetzt keine tragfähige steuersystematische Begründung.“ Wer Kryptowerte aus § 23 EStG herausnehmen und den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen wolle, müsse erklären, warum andere private Wirtschaftsgüter wie Gold, Fremdwährungen oder Kunst weiterhin der Jahresfrist unterliegen.
In einem weiteren Beitrag ordnete Heuel die frühere Aussage des BMF, das Einkommensteuerrecht sehe noch keine spezielle Regelung zu Kryptowerten vor, als „dogmatisch unpräzise“ ein. Es fehle nicht an einer gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich an einem kryptowertspezifischen Spezialtatbestand. Kryptowerte würden seit Jahren über § 23 EStG erfasst, durch BMF-Schreiben konkretisiert und durch den BFH höchstrichterlich bestätigt.
Besonders heikel wird es bei Altbeständen. Heuel verweist auf die Vertrauensschutzdogmatik des Bundesverfassungsgerichts: Wertzuwächse, die nach bisheriger Rechtslage auf Steuerfreiheit angelegt waren, dürften nicht ohne hinreichende Übergangsregelung nachträglich einer Besteuerung unterworfen werden.
Damit rückt die entscheidende Frage in den Mittelpunkt: Greift der Staat nur für künftige Käufe zu, oder auch für Bestände, die Anleger bereits seit Jahren halten?
Für viele langfristige Anleger ist der Bestandsschutz der wichtigste Punkt. Nach heutiger Rechtslage sind Bitcoin-Gewinne nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei. Wer seine Coins seit mehreren Jahren hält, konnte bisher davon ausgehen, dass ein späterer Verkauf ohne Einkommensteuer möglich ist.
Historisch spricht einiges dafür, dass der Gesetzgeber Übergangsregelungen vorsieht. Als 2009 die Abgeltungsteuer für Aktien eingeführt wurde, blieben vor 2009 erworbene Aktien unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft steuerfrei. Eine Garantie für eine vergleichbare Behandlung von Bitcoin gibt es aber nicht. Die Kabinettsvorlage ist nach den vorliegenden Informationen noch kein vollständiger Gesetzentwurf und beantwortet diese Frage nicht.
Reform bei Bitcoin-Haltefrist: Gewinner könnten ausgerechnet Trader sein
Die Reform soll nach politischer Lesart mehr Steuergerechtigkeit schaffen. In der Praxis könnte sie jedoch paradoxe Effekte haben. Langfristige Anleger würden ihren zentralen steuerlichen Vorteil verlieren. Wer Bitcoin bisher über Jahre hielt, wurde nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist nicht mehr besteuert. Genau dieser Anreiz zum langfristigen Halten würde entfallen.
Kurzfristige Trader könnten dagegen profitieren. Heute unterliegen Gewinne innerhalb der Jahresfrist dem persönlichen Einkommensteuersatz. Je nach Einkommen kann dieser bis zu 45 Prozent betragen, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Fiele künftig stattdessen pauschal die Abgeltungsteuer an, würde aktives Trading für gut verdienende Anleger steuerlich günstiger. Davon könnten ausgerechnet Trader profitieren, die in hohem Takt kaufen und verkaufen. Das wäre politisch schwer zu vermitteln: Eine Reform, die angeblich Spekulationsgewinne stärker erfassen soll, könnte kurzfristige Spekulation relativ attraktiver machen und langfristige Vermögensbildung schwächen.
Auch ein weiterer Punkt ist bislang kaum geklärt: Was passiert mit Verlusten? Wenn Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Verluste aus Bitcoin oder anderen Kryptowerten mit Gewinnen aus Aktien, Fonds oder Zinsen verrechnet werden dürfen. Nach der bisherigen Systematik sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht ohne Weiteres mit Kapitalerträgen verrechenbar.
Sollte der Gesetzgeber eine breite Verlustverrechnung zulassen, könnte die Reform kurzfristig sogar Steuereinnahmen kosten. Anleger mit Aktiengewinnen und Krypto-Verlusten hätten dann neue Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Sollte der Gesetzgeber dies verhindern wollen, müsste er neue Sonderregeln oder Verrechnungstöpfe schaffen. Das würde das Steuerrecht nicht einfacher, sondern komplexer machen.
Was Anleger jetzt prüfen sollten
Noch ist keine Gesetzesänderung in Kraft. Dennoch prüfen Steuerberater bereits mögliche Reaktionen. Diskutiert wird unter anderem ein sogenanntes Sell and Buy Back. Dabei würden Anleger bereits steuerfreie Altgewinne realisieren und anschließend die Position wieder aufbauen. Der Dresdner Steuerrechtler Michael van Eckert verweist laut "Welt" darauf, dass Anleger so steuerfreie Gewinne vor einer möglichen Gesetzesänderung festschreiben könnten. Gleichzeitig entstehen Transaktionskosten, Spreads und neue Dokumentationspflichten. Zudem kann niemand sicher sagen, wie der spätere Gesetzgeber Altbestände tatsächlich behandelt.
Auch Auswanderung oder Beleihung von Bitcoin werden in der Szene diskutiert. Beides ist rechtlich und steuerlich komplex. Wer seinen Wohnsitz verlagern will, muss nicht nur formal im Ausland gemeldet sein, sondern auch seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen. Eine in Deutschland weiterhin nutzbare Wohnung oder ein großer Teil des Jahresaufenthalts in Deutschland können aus steuerlicher Sicht problematisch bleiben.
Für Anleger gilt daher: Keine Schnellschüsse. Wer größere Bitcoin-Bestände hält, sollte die Anschaffungsdaten, Wallet-Bewegungen, Börsentransaktionen und bisherigen Steuererklärungen sauber dokumentieren und individuelle Beratung einholen.
Vor allem die Dokumentation ist wichtig: Mit den europäischen Meldepflichten nach DAC8 müssen Kryptodienstleister künftig Transaktionsdaten und Steuer-Identifikationsnummern ihrer Kunden an die Finanzbehörden melden. Für Anleger bedeutet das: Die Zeiten, in denen Krypto-Vermögen steuerlich schwer sichtbar war, gehen zu Ende. Eine Reform der materiellen Besteuerung trifft also auf eine deutlich schärfere Datenlage. Wer bisher unvollständig dokumentiert hat, sollte seine Historie dringend ordnen.
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Bitcoin-Haltefrist: Jetzt entscheidet sich mehr als eine Steuerfrage
Der mögliche Kabinettsbeschluss am Montag ist noch nicht das Ende des Verfahrens. Er wäre aber der Startschuss für eine politische Auseinandersetzung, die für Bitcoin-Anleger in Deutschland erhebliche Folgen haben kann. Im Kern geht es nicht nur um die Frage, ob Gewinne besteuert werden. Es geht um die Verlässlichkeit des Steuerrechts, um den Unterschied zwischen Bitcoin und klassischen Wertpapieren, um Bestandsschutz für Altvermögen und um die Frage, ob langfristige private Vermögensbildung steuerlich weiter geschützt bleibt.
Die Initiative ProHaltefrist hat bereits am 30. Mai 2026 eine Bundestagspetition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist eingereicht. Sie fordert, die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG beizubehalten und die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ ausdrücklich zu sichern. Nach Angaben des Bitcoin Bundesverbands begann mit der Einreichung zunächst die formale Prüfung durch die Petitionskommission; ursprünglich wurde mit einer Entscheidung über die Freischaltung Mitte Juni gerechnet.
Stand heute wartet die Petition damit seit über fünf Wochen auf Freischaltung. Sobald sie veröffentlicht wird, beginnt eine sechswöchige Mitzeichnungsfrist. Ziel sind 30.000 Mitzeichnungen, damit der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durchführen kann.
Bitcoin-Bootcamp.de unterstützt die Aufklärung rund um diese Debatte - mehr Infos und Strategien gibt's in diesem Artikel. Wer sich informieren, vorbereiten und die Aktion verfolgen will, findet alle weiteren Informationen auf www.prohaltefrist.de. Sobald die Petition freigeschaltet ist, zählt jede Stimme.
Häufige Fragen
Was plant die Bundesregierung bei der Bitcoin-Besteuerung?
Das Bundesfinanzministerium hat eine Kabinettsvorlage eingebracht, die die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abschaffen soll. Gewinne aus Bitcoin & Co. wären künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig – ähnlich wie Gewinne aus Aktien oder Fonds. Statt Steuerfreiheit nach zwölf Monaten würde dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Soli: 26,375 %) anfallen. Beschlossen ist die Reform noch nicht; sie muss Bundestag und Bundesrat passieren.
Sind bestehende Bitcoin-Bestände von der geplanten Steuerreform betroffen?
Das ist die entscheidende offene Frage. Die Kabinettsvorlage enthält noch keine abschließende Regelung zum Bestandsschutz. Verfassungsrechtlich ist eine rückwirkende Besteuerung bereits aufgebauter steuerfreier Altgewinne problematisch. Steuerrechtsexperten verweisen auf die Vertrauensschutzdogmatik des Bundesverfassungsgerichts. Als 2009 die Abgeltungsteuer für Aktien eingeführt wurde, blieben Altbestände steuerfrei. Ob Bitcoin-Altbestände ähnlich geschützt werden, ist bisher unbekannt.
Was können Bitcoin-Anleger jetzt konkret tun?
Noch ist keine Gesetzesänderung in Kraft. Anleger sollten ihre Anschaffungsdaten, Wallet-Bewegungen und Börsentransaktionen sorgfältig dokumentieren und individuelle steuerliche Beratung einholen. Diskutiert wird ein sogenanntes „Sell and Buy Back", um bereits aufgelaufene steuerfreie Gewinne vor einem möglichen Stichtagseffekt zu realisieren – das ist jedoch mit Kosten und Risiken verbunden.
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinba-rung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von dem Emittenten Vergütungen.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.